BFH: Erstattungszinsen nicht steuerbar

Steuern und Steuerstrafrecht
10.09.20101785 Mal gelesen

Gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen), unterliegen nicht der Einkommensteuer. Das hat der BFH mit Urteil vom 15.6.2010 (VIII R 33/07) entschieden und damit seine frühere Rechtsprechung teilweise geändert.

Erstattungszinsen wurden bisher in jedem Fall als steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen angesehen. Der Steuerpflichtige überlasse dem Finanzamt mit der letztlich nicht geschuldeten (und deshalb später zu erstattenden) Steuerzahlung Kapital zur Nutzung und erhalte dafür als Gegenleistung vom Finanzamt die Erstattungszinsen. An dieser Rechtsprechung hält der BFH im Grundsatz fest. Da allerdings aufgrund der gesezlichen Neuregelung Nachzahlungszinsen nicht mehr wie in früheren steuerlich als Aufwand geltend gemacht werden können, müssen nunmehr Erstattungszinsen ebenfalls außen vor bleiben.