Steuerhinterziehung | Länder wollen Selbstanzeige einschränken

Steuern und Steuerstrafrecht
30.06.2010909 Mal gelesen
Nach dem Willen Bayerns und Baden-Württembergs sollen die Möglichkeiten von Steuersündern stark eingeschränkt werden, sich mit einer Selbstanzeige vor Strafe zu schützen.

Die «Stuttgarter Nachrichten» (21.6.2010) berichteten vorab unter Berufung auf ein vertrauliches Papier der baden-württembergischen Landesregierung, beide Länder wollten am Donnerstag im Finanzausschuss des Bundesrats vorschlagen, künftig solle es nicht mehr möglich sein, dass Steuersünder die Selbstanzeige erst stellen, wenn die Steuerfahnder klingeln. Stattdessen solle die Möglichkeit der Selbstanzeige erlöschen, sobald die Behörden dem Steuerflüchtling die Prüfung ankündigen.

Außerdem sollten Steuersünder nicht mehr straffrei ausgehen, wenn sie bei einer Prüfung durch die Finanzbehörden nicht entdeckt wurden, sich später dann aber doch zur Selbstanzeige entschließen, schrieb das Blatt. Wer sich nur scheibchenweise offenbare, weil er die Entdeckung fürchtet, könne nicht in den Genuss von Straffreiheit kommen.

Im Zusammenhang mit dem Kauf von Daten deutscher Steuersünder in der Schweiz war die Zahl der Selbstanzeigen zuletzt weiter gestiegen.
Seit Februar dieses Jahres haben sich der Zeitung zufolge allein in Baden-Württemberg rund 5900 Steuersünder selbst angezeigt.
 

Unabhängiog von der aktuellen Diskussion ist in jedem Fall empfehlenswert, die Vorteile einer strafbefreinden Selbstanzeige für die eigene persönliche Situation zu klären. Dabei sollte auf die Hilfe eines erfahrenen Steuerstrafrechtlers zurückgegriffen werden. Nicht immer ist dabei die Wahl des eigenen Steuerberaters, der die laufenden steuerlichen Interessen vertritt, sinnvoll. Soweit der Mandatn sich wegen einer steuerlichen Verfehlung diesem offenbart, jedoch von der Selbstanzeige (vorerst absehen) möchte, müsste der Berater das Mandat grundsätzlich niederlegen, um dem möglichen Vorwurf wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei der Abgabe der nächsten Steuererklärung und dem damit verbundenen Haftungsrisiko für die hinterzogenen Steuern zu entgehen.