Selbstanzeige und disziplinarrechtliche Folgen für Beamte

Steuern und Steuerstrafrecht
18.02.20102846 Mal gelesen
Gibt das Finanzamt Steuerdaten, die ein Beamter im Rahmen einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehungen offenbart hat, an dessen Dienstherren zur Verwertung des Datenmaterials in einem etwaigen vom Dienstherren durchzuführenden Disziplinarverfahren weiter, verletzt es nicht das Steuergeheimnis; es besteht auch kein Verwertungsverbot (BVerfG  v. 06.05.2008 - 2 BvR 336/07). 
Die Entscheidung gewinnt derzeit im Rahmen der durch die "Steuersünder-CD" gewonnenen Erkenntnisse des Fiskus wieder an Bedeutung. Allerdings sollten sich betroffene Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes keinesfalls durch ein eventuell drohendes Disziplinarverfahren generell von einer Entscheidung zugunsten einer strafbefreienden Selbstanzeige abbringen lassen. Allerdings sind die individuellen Gegebenheiten des Falles zunächst mit einem auf das Steuer- und Beamtenrecht versierten Berater abzuklären.   
In diesem Zusammenhang vertreten wir gerne Ihre Interessen.