Steuerhinterziehung und Schwarzgeld - das Bankgeheimnis bröckelt

Steuern und Steuerstrafrecht
24.06.20091479 Mal gelesen

Im Kampf gegen die Steuerhinterziehung einigten sich am 23. Juni 2009 19 OECD Staaten auf harte Sanktionen und Offenlegungspflichten. Unter anderem wurde die Versagung des Betriebskostenabzugs bei Geschäften in unkooperativen Lädern und eine höhere Quellensteuer auf Zahlungen aus Steueroasen im Abschlussdokument festgehalten. Zur Freude des Bundesfinanzministers gehörten auch die Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und Österreich zu den Unterzeichnern. Konten in diesen Ländern gelten als beliebteste Lagesrstätte von Schwarzgeld aus Deutschland.

Ein mindestens ebenso großer Wurf dürfte Peer Steinbrück mit der Einigung auf die Grundzüge eines neuen Doppelbesteuerunsabkommens mit der Schweiz gelungen sein. Danach muss die Schweiz künftig in Verdachtsfällen der Steuerhinterziehung Amtshilfe leisten. Bislang waren nur Ersuche erfolgreich, die einen Betrug betrafen. Dies dürfte praktisch das Ende des von deutschen Steuerflüchtlingen geschätzten Schweizer Bankgeheimnisses bedeuten.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Steuerhinterziehung und die Anlage von Schwarzgeld immer riskanter wird. Nicht zuletzt aufgrund der Finanzkrise rückt die internationale Gemeinschaft diesbezüglich enger Zusammen und übt immer mehr Druck auf STeueroasen aus. Für eine Beratung im Steuerstrafrecht, insbesondere zur etwaig gebotenen Selbstanzeige können Sie uns jederzeit telefonisch oder online.

ROSE & PARTNER LLP. -  Rechtsanwälte . Steuerberater

Beratung für den Mittelstand

Hamburg - Berlin - Mailand