Steuerfreiheit für Unterhaltsrenten

Steuern und Steuerstrafrecht
07.05.20091229 Mal gelesen
Steuerfreiheit für Unterhaltsrenten
 
Der Ehemann verstirbt aufgrund eines Arztfehlers. Die Versicherung des Arztes zahlt der Ehefrau eine Schadensersatzrente. Das Finanzamt setzte die gesamte Rente als steuerpflichtige Einnahme ein.
 
Der Bundesfinanzhof (BFH) entscheidet zugunsten der Ehefrau. Danach ist die Rente steuerfrei. Die Unterhaltsrente sei - so der BFH - nicht steuerbar. Sie gleiche lediglich den durch das schädigende Ereignis entfallenden, ebenfalls nicht steuerbaren Unterhaltsanspruch aus.
 
Weiterhin gebe es keine Absicht Überschüsse zu erzielen, d. h. es fehlt die so genannte Überschusserzielungsabsicht.
 
BFH, Urteil v. 26.11.2008, Az. X R 31/07