Anlagebetrug in Weil im Schönbuch - Einzelhandelsgeschäft (vorläufig) geschlossen? Vermögen beschlagnahmt - Unser Büro ist am 1. und 2. Mai für Sie besetzt!

Steuern und Steuerstrafrecht
30.04.20092106 Mal gelesen

Im Anlagebetrugsfall in Weil im Schönbuch sitzt der Schock bei den Bürgern tief: für viele ist offenbar immer noch unvorstellbar, daß so viele Anleger schlichtweg belogen und betrogen worden sind. Die vermutliche Betrügerin hat sich einen pompösen Lebensstil geleistet und dabei Freunde und Bekannte durchaus auch reich beschenkt - teilweise wahrscheinlich mit deren eigenem Geld!

 

Es gibt leider Anleger, die sogar Kredite aufgenommen haben, um das Geld zur "Geldanlage" weiterzugeben. Es bleibt zu hoffen, daß diese Gelder wieder eingebracht werden können. Es zeugt schon von einer besonderen kriminellen Energie und Kaltblütigkeit, daß die vermutliche Betrügerin auch Gelder von Freunden und Bekannten zumindest teilweise verbraucht hat, und es insgesamt so viele Geschädigte gibt!

 

Das Einzelhandelsgeschäft der Frau ist nunmehr offenbar zumindest vorläufig geschlossen - auch die Angestellten werden sich verständlicherweise fragen, wer ihre Gehälter künftig bezahlen soll, nachdem das Vermögen der Frau von der Staatsanwaltschaft mit Beschlag belegt wurde.

 

Was noch übrig ist, wird am Ende an diejenigen verteilt werden, die jetzt schnell reagieren. Wir raten auf jeden Fall, Strafanzeige zu erstatten, damit die Frau entsprechend hart zur Rechenschaft gezogen wird.