Sperrgrund für die Selbstanzeige bei Entdeckung der Steuerhinterziehung

Sperrgrund für die Selbstanzeige bei Entdeckung der Steuerhinterziehung
21.04.2016393 Mal gelesen
Grundsätzlich ist eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung möglich, wenn die Tat noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Die Zeit für die Selbstanzeige könnte aber knapp werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Journalistische Enthüllungen wie z.B. die Panama Papers dürften keinen Sperrgrund für eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung liefern. Der liegt erst dann vor, wenn die Steuerbehörden die Tat entdeckt haben oder der Betroffene zumindest mit der Entdeckung der Tat rechnen musste. Dieser Umstand dürfte nicht durch journalistische Recherchearbeiten gedeckt sein. Folgenlos bleiben derartige Enthüllungen in der Regel aber nicht. Weitere Anstrengungen im Kampf gegen internationale Steuerhinterziehung können die Folge sein. Der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten ab 2017, an dem sich schon rund 90 Staaten beteiligen wollen, ist vermutlich erst ein Anfang.

Dementsprechend wird es für Steuersünder immer schwieriger, unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten vor dem Fiskus zu verbergen. Die Gefahr der Entdeckung steigt weiter an. Zumal in ehemaligen Steueroasen wie der Schweiz oder Österreich das Bankgeheimnis quasi schon Geschichte ist. Noch ist Zeit für die Selbstanzeige. Sie muss allerdings nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern vor allem auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie strafbefreiend wirken kann. Diese hohen Anforderungen des Gesetzgebers können den Laien vor unüberwindbare Probleme stellen.

Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Die komplexen Vorgänge können auf diese Weise in der Regel nicht erfasst werden. Dadurch sind Fehler fast schon vorprogrammiert und in der Konsequenz scheitert dann die Selbstanzeige und es droht weiterhin eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.

Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können die spezifischen Umstände eines jeden Einzelfalls würdigen und wissen, welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.

Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen mehr. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus einen Strafzuschlag.

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