Für die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung gibt es keine Pauschallösung

Für die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung gibt es keine Pauschallösung
04.04.2016244 Mal gelesen
Wer eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung stellen möchte, muss auf jedes relevante Detail achten. Denn schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige misslingt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die strafbefreiende Selbstanzeige ist für viele Steuersünder immer noch die einzig gangbare Möglichkeit, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und eine Strafverfolgung zu umgehen. Auch wenn der Gesetzgeber diese Möglichkeit bewusst offengehalten hat, ist dieser Weg nicht einfach. Denn damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirken kann, ist jedes Detail wichtig. Pauschallösungen für eine Selbstanzeige gibt es nicht. Denn jeder Einzelfall ist anders und genau das muss die Selbstanzeige auch erfassen.

Die erste Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige ist, dass sie rechtzeitig gestellt wird, also bevor die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wurde. Darüber hinaus muss sie aber auch vollständig und fehlerfrei sein. Dabei kann der Teufel oft im Detail stecken, das von einem Laien leicht übersehen werden kann. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die komplexen steuerrelevanten Vorgänge können so nicht erfasst werden und das Risiko, dass die Selbstanzeige fehlerhaft wird und deshalb missglückt, ist groß. In der Konsequenz kann sich die Selbstanzeige ähnlich wie ein Geständnis immer noch strafmildernd auswirken, eine Verurteilung droht den Betroffenen dennoch.

Damit das nicht passiert, sollten bei einer Selbstanzeige unbedingt im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Einzelfall individuell bewerten und wissen welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann. Zuverlässig und diskret. Da ab 2017 der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten unter mehr als 70 Staaten beginnt, sollten Steuersünder rechtzeitig handeln. Denn spätestens dann lässt sich Schwarzgeld auf Auslandskonten kaum noch vor dem Fiskus verbergen.

Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen mehr. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die zusammen mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden müssen.

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