Steuerhinterziehung: Auch 2015 mehr Selbstanzeigen als erwartet

Steuerhinterziehung: Auch 2015 mehr Selbstanzeigen als erwartet
20.01.2016236 Mal gelesen
Mehr als 15.000 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung gingen im Jahr 2015 bei den Finanzämtern ein. Die Selbstanzeige bleibt der einzige Ausweg, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach einer Umfrage des Handelsblatts bei den Finanzministerien der Länder nutzen auch im Jahr 2015 noch 15.120 Steuersünder die strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung. Das sind zwar weitaus weniger als noch im Rekordjahr 2014 aber immer noch deutlich mehr Selbstanzeigen als Experten nach der Verschärfung der Anforderungen erwartet hätten.

Die hohe Zahl der Selbstanzeigen belegt auch, dass nach wie vor unversteuerte Einkünfte aus Auslandskonten vielen Menschen auf den Nägeln brennen. Denn die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird und eine Verurteilung droht, ist deutlich gestiegen. Die Selbstanzeige ist nach wie vor die goldene Brücke zurück in die Steuerehrlichkeit.

Eine Selbstanzeige ist aber nur dann möglich, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Wenn ab 2017 bzw. 2018 der automatische Informationsaustausch von Bankdaten unter mehr als 70 Staaten beginnt, ist es kaum noch möglich, unversteuerte Einkünfte vor dem Fiskus zu verbergen. Die Zeit der Steueroasen ist vorbei. Daher sollte mit einer Selbstanzeige nicht mehr lange gewartet werden. Auf der anderen Seite sollte eine Selbstanzeige niemals übereilt verfasst werden. Denn sie muss nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern auch gründlich vorbereitet werden. Sie muss alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre beinhalten. Nur wenn die Selbstanzeige vollständig und fehlerfrei ist, kann sie auch strafbefreiend wirken.

Für den Laien sind die hohen Anforderungen an die Selbstanzeige kaum zu erfüllen. Darum sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb missglückt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie wissen welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige umfassen muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.

 

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