Steuerhinterziehung: Milderes Strafmaß nach missglückter Selbstanzeige

Steuerhinterziehung: Milderes Strafmaß nach missglückter Selbstanzeige
23.10.2015374 Mal gelesen
Angesichts der steigenden Entdeckungsgefahr greifen Steuersünder nach wie vor zur Selbstanzeige. Auch wenn diese misslingt, kann sie sich immer noch strafmildernd auswirken.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Druck auf Steuersünder wächst. Die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wird, ist kontinuierlich gestiegen. Angesichts dieser Situation versuchen Steuersünder nach wie vor mit Hilfe der strafbefreienden Selbstanzeige einer Verurteilung zu entgehen. Knapp 40.000 Selbstanzeigen zählte der Fiskus im vergangenen Jahr. Auch in den ersten sechs Monaten dieses Jahres sind rund 10.500 Selbstanzeigen bei den zuständigen Finanzämtern eingegangen.

Nicht immer wird die Selbstanzeige zum gewünschten Erfolg führen. Denn durch die steigende Entdeckungsgefahr werden Selbstanzeigen vielfach überhastet verfasst und sind dadurch nicht fehlerfrei. So droht trotz Selbstanzeige eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Nutzlos war die Selbstanzeige in den meisten Fällen aber dennoch nicht. Denn sie kann sich ähnlich wie ein Geständnis immer noch strafmildernd auswirken. In welchem Umfang das Strafmaß reduziert werden kann, hängt auch wesentlich von der Verteidigungsstrategie ab. In enger Absprache mit im Steuerrecht versierten Rechtsanwälten kann eine erfolgversprechende Strategie entwickelt werden, die zu einem möglichst milden Urteil führt.

Besser ist es, wenn die Selbstanzeige gründlich vorbereitet wird und zum Erfolg führt. Dies kann aber nur gelingen, wenn sie rechtzeitig gestellt wird, vollständig und fehlerfrei ist. Der Laie kann die komplexen Anforderungen in der Regel aber nicht bewältigen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Dabei sind Fehler, die zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen, fast vorprogrammiert.

Die sichere Lösung ist, im Steuerrecht versierte Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu beauftragen. Sie können die individuellen Gegebenheiten eines jeden Einzelfalls detailliert erfassen und eine vollständige und fehlerfreie Selbstanzeige verfassen, die zum Erfolg führt.

Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen mehr. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge.

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