Veräußerungsverluste bei Gebrauchsgütern steuerlich geltend machen!

Steuern und Steuerstrafrecht
09.10.2008931 Mal gelesen
Die Veräußerung eines Gebrauchtwagens innerhalb eines Jahres nach Anschaffung ist als privates Veräußerungsgeschäft steuerbar. So der auf den ersten Blick unscheinbare Leitsatz des Bundesfinanzhofs in seinem Urteil vom 22.4.2008. Das Besondere: Mit dieser Entscheidung werden plötzlich auch Verluste aus Privatverkäufen abziehbar. Gerade dies aber hatte der Fiskus bei Dingen des täglichen Gebrauchs bisher mit Hinweis auf die fehlende Einkünfteerzielungsabsicht ausgeschlossen. Es empfiehlt sich, das Urteil konsequent anzuwenden und die Verluste steuerlich geltend zu machen - jedenfalls solange der Gesetzgeber keine Gegenmaßnahmen ins Auge fasst.