Schweizer Banken weiter im Visier deutscher Steuerfahnder – Selbstanzeige

Schweizer Banken weiter im Visier deutscher Steuerfahnder – Selbstanzeige
13.07.2015241 Mal gelesen
Schweizer Banken sind nach wie vor im Visier deutscher Steuerfahnder. Damit steigt auch das Entdeckungsrisiko für Steuersünder mit Schwarzgeld auf Schweizer Konten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Deutsche Steuerfahnder, besonders aus Nordrhein-Westfalen, haben weiter die Schweizer Banken im Visier. Mehr als 50 Geldhäuser sollen auf der Liste der Ermittler stehen. Sie sollen prüfen, ob die Banken Steuerhinterziehung unterstützt hat. Die zahlreichen Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung bringen den Fiskus dabei offenbar auf die die Spur, berichtet das Handelsblatt.

Für Steuersünder mit unversteuertem Schwarzgeld auf Konten Schweizer Banken steigt durch die weiteren Ermittlungen gleichzeitig die Gefahr der Entdeckung. Mit einer Selbstanzeige können sie den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit schaffen und einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung entgehen.

Auch vor dem Hintergrund des automatischen Informationsaustausches von Bankdaten ab 2017 sollte mit einer Selbstanzeige aber nicht mehr lange gewartet werden. Die Gefahr der Entdeckung steigt und ist die Steuerhinterziehung erst entdeckt, liegt ein Sperrgrund für eine Selbstanzeige vor. Der Weg ist dann verbaut. Dennoch sollte eine Selbstanzeige nicht in aller Hektik verfasst werden. Denn nur eine fehlerfreie Selbstanzeige kann vor der Strafverfolgung schützen. Daher genießt Gründlichkeit bei der Selbstanzeige höchste Priorität.

Um die hohen Anforderungen an eine Selbstanzeige zu erfüllen, sollte sie nicht von einem Laien im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Wer so vorgeht, riskiert Fehler in der Selbstanzeige. Die Konsequenz ist dann, dass sie nicht wirkt und sich nur noch ähnlich wie ein Geständnis strafmildernd auswirkt. Damit das nicht passiert, sollten von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können die besonderen Gegebenheiten eines jeden Falls erfassen und diese in der Selbstanzeige so berücksichtigen, dass sie vollständig und fehlerfrei ist.

Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro kann die erfolgreiche Selbstanzeige komplett strafbefreiend wirken. Bei höheren Beträgen wird ein Strafzuschlag erhoben, der mit den Steuerschulden und den fälligen Zinsen gezahlt werden muss.

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