Finanzgericht Köln: Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig

Finanzgericht Köln: Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig
04.05.2015160 Mal gelesen
Hätten Sie gewusst, dass der Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay steuerpflichtig sein kann?

Dazu hat jetzt das Finanzgericht Köln entschieden. Der Bierdeckelverkäufer und Kläger hatte vor dem Gericht geltend gemacht, er sei kein Händler, der an- und verkaufe und würde "lediglich privat gesammelte Vermögensgegenstände verkaufen. Er versteigere lediglich privat gesammelte Vermögensgegenstände. Doch selbst wenn er als Gewerbetreibender anzusehen wäre, würde durch den Verkauf kein Gewinn entstehen, da Einlage- und Verkaufswert identisch seien." (wie aus der Pressemitteilung des Gerichts vom 30.04.2015 hervorgeht).

Dagegen stufte das Gericht den Kläger aufgrund seiner intensiven und langjährigen Verkaufsaktivitäten als Unternehmer und Gewerbetreibenden ein:

"Der Fall sei nicht mit dem Verkauf einer privaten Sammlung "en bloc" vergleichbar, die der Bundesfinanzhof (BFH) als umsatzsteuerfrei eingestuft habe. Auch handele es sich um gewerbliche Einkünfte des Klägers, weil er über viele Jahre für den Verkauf bestimmte Artikel entgeltlich und unentgeltlich erworben habe. Schließlich sei auch die Gewinnschätzung mit 20% des Umsatzes nicht zu beanstanden. Die Wertsteigerung der doppelten Exemplare sei im Betriebsvermögen erfolgt, da diese von Anfang an zum Verkauf bestimmt gewesen seien. Der Kläger habe diese folglich mit der Aufnahme der Verkaufstätigkeit in seinen Gewerbebetrieb eingelegt."(Pressemitteilung des FG Köln, 30.04.2015).

Die Pressemitteilung des Gerichts vom 30.04.2015 zu dem Urteil vom 04.03.2015 - 14 K 188/13 - finden Sie hier.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
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