Steuerhinterziehung rechtfertigt Entzug der Approbation

Steuerhinterziehung rechtfertigt Entzug der Approbation
10.03.2015210 Mal gelesen
Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat deutlich gemacht, dass nicht nur direkte Verfehlungen im Bereich der Heilbehandlung zum Verlust der Approbation führen können, sondern auch Steuerverfehlungen.

In dem besagten Fall war ein Arzt zusammen mit seiner Ehefrau zu einer Strafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt worden. Der Verurteilung lag ein sogenannter "Deal" zwischen Arzt, Staatsanwaltschaft und Gericht zu Grunde. Bei Abschluss dieses Deals war aber wohl nicht beachtet worden, dass die Verurteilung auch kammerrechtliche Konsequenzen haben kann. Bereits seit mehreren Jahren haben die zuständigen Ärztekammern immer wieder Medizinern die Zulassung aufgrund von Steuerdelikten entzogen. Nach Ansicht der Kammern bringen (schwere) Hinterziehungstaten durch einen Arzt zum Ausdruck, dass dieser sich bei seiner beruflichen Tätigkeit nicht primär am Wohl des Patienten sondern an seinem finanziellen Vorteil orientiert.

Eine solche Haltung sei aber nicht mit dem Bild der Allgemeinheit von einem helfenden und heilenden Mediziner in Einklang zu bringen. Der Arzt habe sich durch sein Verhalten daher als unwürdig zur Ausübung des ärztlichen Berufes gezeigt.

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Sebastian Korts, MBA, M.I.Tax - Fachanwalt für Steuerrecht - Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerstrafverteidiger

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Sebastian Korts ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Gesellschaftsrecht am Kanzleistandort Köln. Er ist Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV und aktiv Vortragender deutschlandweit zu Themen des Steuerrechts und des internationalen Steuerstrafrechts.