Steuerhinterziehung: Auch Erben stehen in der Pflicht – Selbstanzeige rechtzeitig stellen

Steuerhinterziehung: Auch Erben stehen in der Pflicht – Selbstanzeige rechtzeitig stellen
17.12.2014774 Mal gelesen
Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird ab 2015 verschärft. Davon können auch Erben betroffen sein, wenn sich Schwarzgeld im Nachlass befunden hat.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auch Erben können sich der Steuerhinterziehung schuldig machen. Das kann sogar unbewusst passieren. Hat sich unversteuertes Schwarzgeld im Nachlass befunden, muss dies unverzüglich dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Anderenfalls kann eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen.

Das gilt auch, wenn es den Erben gar nicht bewusst ist, dass sich im Nachlass unversteuertes Schwarzgeld befunden hat. Hatte der Erblasser aber beispielsweise Konten in der Schweiz oder anderen Steueroasen, sollte das genau geprüft werden. Der Erbe ist zwar nicht dafür verantwortlich, dass der Erblasser Steuern hinterzogen hat, aber er ist dafür verantwortlich, wenn er das dem Finanzamt nicht meldet. Wurde dies bislang versäumt, haben auch Erben die Möglichkeit, eine Selbstanzeige zu stellen und so eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden.

Allerdings werden die Regeln für die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung aller Voraussicht nach ab dem 1. Januar deutlich verschärft. So sinkt die Grenze bei der die Selbstanzeige noch komplett strafbefreiend wirken kann von derzeit 50.000 Euro auf 25.000 Euro. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. Auch der Berichtigungszeitraum verdoppelt sich von fünf auf zehn Jahre. Dadurch wird es ab dem kommenden Jahr für den Steuersünder teurer und auch schwieriger, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.

Allerdings sollte nun auch nicht in aller Hektik bis zum Jahresende eine Selbstanzeige verfasst werden. Und schon gar nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare. Die Gefahr, dass die Selbstanzeige dann fehlerhaft ist und nicht wirkt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie wirkt. Selbstverständlich ist eine Selbstanzeige auch 2015 möglich.

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