Steuerhinterziehung: Selbstanzeigen auf Rekordniveau

Steuerhinterziehung: Selbstanzeigen auf Rekordniveau
09.12.2014295 Mal gelesen
Schon mehr als 35.000 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung sind in diesem Jahr bei den Behörden eingegangen. Das geht aus einer Umfrage der „Welt am Sonntag“ hervor.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Damit bewegt sich die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung auf absolutem Rekordniveau. Im vergangenen Jahr hatten "nur" etwa 24.000 Steuersünder zum Mittel der Selbstanzeige gegriffen. Auch das bedeutete schon einen Rekord. Experten erwarten für die restlichen Tage 2014 noch einmal einen Anstieg bei den Selbstanzeigen, ehe die Regeln ab 2015 verschärft werden.

Die meisten Selbstanzeigen wurden demnach in Nordrhein-Westfalen gezählt. Dahinter folgt Baden-Württemberg. Nach Medienberichten erwarten die Landesfinanzminister, dass die Zahl der Selbstanzeigen bis zum Jahresende noch auf 40.000 steigen könnte. Grund: Ab dem 1. Januar 2015 sollen die strengeren Regeln für die Selbstanzeige gelten. Der Bundestag verabschiedete am 4. Dezember einen entsprechenden Gesetzesentwurf.

Damit wird die Zeit für Steuersünder, die mit der Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren möchten, langsam knapp. Dennoch sollte eine Selbstanzeige jetzt nicht als "Schnellschuss" im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Denn schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht wirkt und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht. Ratsamer ist es daher, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzu zu ziehen. Sie wissen welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss und können sie so verfassen, dass sie wirkt.

Auch 2015 ist die Selbstanzeige nach wie vor möglich. Aber: Sie wird teurer und auch komplizierter. Denn dann bleiben nur noch Steuerhinterziehungen bis zu einem Betrag von 25.000 Euro komplett straffrei. Bei höheren Beträgen werden gestaffelte Strafzuschläge fällig. Außerdem ist die Zahlung der Hinterziehungszinsen Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige.

Darüber hinaus wird der Berichtigungszeitraum von derzeit fünf auf dann zehn Jahre verdoppelt. Dadurch wird es erheblich schwieriger eine vollständige Selbstanzeige abzugeben. Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit bleiben aber Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige.

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