Luxemburg sagt Steuerhinterziehung den Kampf an – Selbstanzeige als Alternative

Luxemburg sagt Steuerhinterziehung den Kampf an – Selbstanzeige als Alternative
12.11.2014954 Mal gelesen
Auch Luxemburg macht im Kampf gegen Steuerhinterziehung ernst. Zinserträge werden demnächst dem deutschen Fiskus gemeldet. Betroffene sollten über eine Selbstanzeige nachdenken.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Immer mehr Steueroasen bluten aus und sind bereit, mit den deutschen Steuerbehörden zusammen zu arbeiten. Schwarzgeld auf ausländischen Konten vor dem deutschen Fiskus zu verstecken, wird immer schwieriger. So wird auch Luxemburg nur noch 2014 die Quellensteuer in Höhe von 35 Prozent anonym und automatisch erheben, meldet die "Wirtschaftswoche" online. Danach werden die Zinserträge von 2015 an vor Steuern gut geschrieben. Die Luxemburger Banken melden die Zinserträge den deutschen Steuerbehörden dann im zweiten Quartal 2016. Für diese Erträge wird Abgeltungssteuer fällig.

Spätestens dann sind dem deutschen Fiskus die Konten in Luxemburg bekannt. Sollte auf diesen Konten unversteuertes Schwarzgeld lagern, sollten sich die Betroffenen mit der Selbstanzeige befassen. Diese kann den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit ebnen, so lange die Behörden noch keine Ermittlungen aufgenommen haben. Also sollte sie spätestens Anfang 2016 gestellt werden. Allerdings werden die Regeln für die Selbstanzeige schon ab 2015 voraussichtlich deutlich verschärft, so dass es sinnvoll sein kann, die Selbstanzeige noch in diesem Jahr zu verfassen.

Die Selbstanzeige muss nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig sein. Sie muss derzeit alle steuerrelevanten Unterlagen der vergangenen fünf Jahre enthalten. Ab 2015 wahrscheinlich der vergangenen zehn Jahre. Schon kleine Fehler bei der Selbstanzeige können dazu führen, dass sie ihre Wirkung verfehlt und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Sicherer ist es, im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können jeden Fall individuell würdigen und wissen welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie vollständig ist. Derzeit kann eine Selbstanzeige bis zu einem Betrag von 50.000 Euro hinterzogener Steuern noch völlig strafbefreiend wirken. Bei höheren Beträgen wird ein Strafzuschlag fällig. Ab 2015 sinkt die Grenze voraussichtlich auf 25.000 Euro und die Strafzuschläge steigen an.

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