Steuerhinterziehung: Countdown für die Selbstanzeige läuft

Steuerhinterziehung: Countdown für die Selbstanzeige läuft
29.10.2014795 Mal gelesen
Steuersünder, die durch eine Selbstanzeige einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zuvor kommen möchten, sollten sich beeilen. Ab 2015 gelten strengere Vorschriften für die Selbstanzeige.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ab dem 1. Januar 2015 gelten aller Voraussicht nach strengere Regeln für die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Wer noch vor dem Inkrafttreten dieser Reform mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren möchte, sollte sich deshalb beeilen. Denn eine Selbstanzeige muss gut vorbereitet sein, damit sie die Auflagen erfüllt und nicht fehlschlägt.

Vor allem zwei Bedingungen müssen erfüllt sein: Die Selbstanzeige muss gestellt werden bevor die Behörden Ermittlungen aufgenommen haben und sie muss vollständig sein. Das bedeutet, dass dem zuständigen Finanzamt alle steuerrechtlich relevanten Konten und Daten der vergangenen fünf Jahre vorgelegt werden müssen. Um diese Unterlagen zu sammeln, muss Zeit einkalkuliert werden. Denn die entsprechenden Auszüge von den Banken zu bekommen, kann mühsam sein und dauern. Auch Spesen und Bearbeitungsgebühren der Banken müssen dafür einkalkuliert werden. Zwar kann die Summe der hinterzogenen Steuern zunächst auch geschätzt werden, doch diese Schätzung sollte schon sehr genau und vor allem nicht zu niedrig sein. Auch um einen Überblick zu bekommen, sind die Bankunterlagen wichtig.

Denn eine Selbstanzeige kann nur dann vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung schützen, wenn sie vollständig ist. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Denn jeder Fall liegt anders und Fehler sind schnell passiert. Schon kleine Fehler können aber dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht mehr wirkt. Daher ist es ratsam, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen.

Derzeit kann eine Selbstanzeige noch bis zu einer Summe von 50.000 Euro hinterzogener Steuern völlig straffrei wirken. Bei höheren Beträgen wird ein Strafzuschlag erhoben. Ab 2015 sinkt diese Grenze voraussichtlich auf 25.000 Euro und die entsprechenden Strafzuschläge bei höheren Hinterziehungsbeträgen steigen an. Außerdem muss die Steuererklärung nicht mehr nur für die vergangenen fünf, sondern für zehn Jahre korrigiert werden.

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