Steuerhinterziehung: Mit Selbstanzeige in diesem Jahr viel Geld sparen

Steuerhinterziehung: Mit Selbstanzeige in diesem Jahr viel Geld sparen
16.10.2014338 Mal gelesen
Steuersünder, die jetzt noch schnell handeln und eine Selbstanzeige stellen, können viel Geld sparen. Denn ab 2015 wird der Strafzuschlag bei der Selbstanzeige deutlich erhöht.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit steht Steuersündern weiter offen. Allerdings wird es wesentlich steiniger. Denn ab 2015 steigen die Anforderungen an die Selbstanzeige und die Strafzuschläge werden deutlich erhöht.

Daher sollten reuige Steuersünder jetzt umgehend handeln und ihre Selbstanzeige noch in diesem Jahr stellen. Derzeit kann eine Selbstanzeige noch bis zu einer Summe bis 50.000 Euro hinterzogener Steuern noch völlig straffrei wirken, ab 2015 sinkt dieser Betrag um die Hälfte auf 25.000 Euro. Bei Beträgen über dieser Grenze werden gestaffelte Strafzuschläge fällig. Darüber hinaus müssen auch alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre dem Finanzamt gegenüber offen gelegt werden. Dadurch wird es schwieriger, eine vollständige Selbstanzeige zu stellen.

Eine Selbstanzeige kann aber nur dann wirken, wenn sie vollständig ist und rechtzeitig gestellt wird. Es darf also noch kein Ermittlungsverfahren laufen. Diese Maßgaben sind jedoch auch schon heute nicht so leicht zu erfüllen. Und schon kleine Fehler bei der Selbstanzeige können dazu führen, dass sie fehlschlägt und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung die Folge ist. Das kann zu drastischen Geldstrafen oder auch Haftstrafen führen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte die Selbstanzeige daher nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare erfolgen, sondern im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall individuell würdigen und wissen, welche Angaben und Dokumente nötig sind, damit die Selbstanzeige vollständig ist. Darüber hinaus können sie auch beurteilen, ob die Steuerhinterziehung eventuell schon verjährt ist.

Selbst eine rechtzeitige und vollständige Selbstanzeige kann aber nur dann strafbefreiend wirken, wenn die Steuerschuld zzgl. Zinsen und ggfs. dem fälligen Strafzuschlag innerhalb einer kurzen Frist bezahlt wird.

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