72-jährige Friseurmeisterin wegen Steuerhinterziehung verurteilt – Ausweg Selbstanzeige

72-jährige Friseurmeisterin wegen Steuerhinterziehung verurteilt – Ausweg Selbstanzeige
08.10.2014790 Mal gelesen
Eine 72-jährige Friseurmeisterin wurde vom Landgericht Duisburg zu zweieinhalb Jahren Gefängnis wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Sie soll ca. 445.000 Steuern hinterzogen haben.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie das Onlineportal "derwesten.de" am 1. Oktober berichtet, wurde eine 72-jährige Friseurmeisterin vom Landgericht Duisburg zu zweieinhalb Jahren Gefängnis wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Dem Bericht zu Folge soll sie den Fiskus um mindestens 445.000 Euro Steuern geprellt haben.

Das Beispiel zeigt, dass Steuerhinterziehung nicht nur bei Prominenten oder hochbezahlten Managern ein Thema ist, sondern viele Menschen betrifft. Häufig geht es dabei um wesentlich kleinere Beträge als in dem Fall vor dem Landgericht Duisburg. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Dennoch hat der Gesetzgeber mit der strafbefreienden Selbstanzeige den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit geebnet.

Allerdings müssen bei der Selbstanzeige einige Regeln beachtet werden, damit sie strafbefreiend wirken kann. Dazu gehört, dass sie rechtzeitig gestellt wird und vollständig ist. Schon bei kleinen Fehlern kann die Selbstanzeige ihre Wirkung verfehlen und dann drohen empfindliche Strafen für Steuerhinterziehung - von Geldstrafen bis zu Haftstrafen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit der Hilfe von vorgefertigten Mustererklärungen verfasst werden. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuziehen. Sie können die Besonderheiten eines jeden Falls individuell würdigen und die entsprechenden Maßnahmen treffen und wissen auch welche Unterlagen erforderlich sind, damit die Selbstanzeige wirken kann.

Wer mit Hilfe einer Selbstanzeige in die Steuerlegalität zurückkehren möchte, sollte dies nach Möglichkeit noch in diesem Jahr tun. Denn ab 2015 gelten deutlich schärfere Regeln für die Selbstanzeige. Komplett straffrei kann die Steuerhinterziehung dann nur noch bleiben, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern nicht höher als 25.000 Euro ist. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge fällig. Darüber hinaus müssen alle steuerrelevanten Unterlagen der vergangenen zehn Jahre und nicht wie bisher fünf Jahre auf den Tisch gelegt werden.

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