GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html führen aus: Die Diskussion um die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist nach den prominenten Fällen in der jüngeren Vergangenheit wieder neu entbrannt. Die Forderungen gehen so weit, die strafbefreiende Selbstanzeige ganz abzuschaffen.
Soweit wollten die Finanzminister der Länder nicht gehen. Einigkeit besteht aber darin, die Regeln für die Selbstanzeige deutlich zu verschärfen. So soll der Zeitraum für die Offenlegung der falschen Steuerangaben von fünf auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Auch der Strafzuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung soll verdoppelt werden. Bei Steuerhinterziehungen, die 50.000 Euro übersteigen, soll er künftig zehn Prozent betragen. Noch unklar ist, ob auch bei Steuerhinterziehungen von weniger als 50.000 Euro ein Strafzuschlag erhoben wird. Ebenfalls diskutiert wird die Frage, ob bei höheren Hinterziehungsbeträgen die Straffreiheit bei einer Selbstanzeige nicht mehr gewährleistet wird.
Darüber hinaus soll auch die Strafverfolgungsverjährung auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Bis zum Mai sollen die strittigen Fragen geklärt werden. Viele Politiker vertreten allerdings die Auffassung, dass die Selbstanzeige bei allen Verschärfungen noch händelbar bleiben müsse. In jedem Fall zeigt die Diskussion schon Wirkung. Nach Medienberichten melden die Finanzämter schon jetzt einen sprunghaften Anstieg der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung.
Auch wenn die Regeln künftig wohl deutlich verschärft werden, bleibt die strafbefreiende Selbstanzeige für Steuerhinterzieher wohl die Möglichkeit, den Weg in die Legalität zurückzufinden. Prominente Beispiele zeigen aber auch, dass es keineswegs einfach ist, eine Selbstanzeige so zu verfassen, dass auch die Straffreiheit eintritt. Auf jeden Fall muss die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden, also bevor die Finanzbehörden Ermittlungen aufgenommen haben, und sie muss vollumfassend sein, d.h. alles muss mit den entsprechenden Unterlagen auf den Tisch. Für einen Laien ist dies nicht zu bewerkstelligen. Wer eine Selbstanzeige stellen möchte, sollte sich daher an einen im Steuerrecht versierten Rechtsanwalt wenden, damit am Ende auch die Straffreiheit steht.