Gegenüber dem Magazin der Deutschen Anwaltauskunft äußerte er sich zur Wirksamkeit einer Selbstanzeige: "Eine Selbstanzeige rettet Steuerhinterzieher nur dann vor einer Verurteilung, wenn alles auf den Tisch kommt. Steuersünder dürfen nichts verbergen."
Im Fall Hoeneß hatte die Selbstanzeige nach Ansicht des Landgerichts München keine strafbefreiende Wirkung und es verurteilte den Präsidenten des FC Bayern zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Gleichwohl bestätigte sich auch die Einschätzung, die Korts schon zuvor gegenüber dem Magazin der Deutschen Anwaltauskunft gegeben hatte: "Ein Geständnis ist gut und führt in der Regel zu einer geringeren Strafe."
Bei den meisten Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung komme es aber erst gar nicht zum Prozess, erklärt Korts. Wichtig sei, dass die Selbstanzeige vollständig und richtig sei. Wenn sie korrekt gestellt wurde und die hinterzogenen Steuern nachträglich entrichtet wurden, setzt die Strafbefreiung ein. Um eine Selbstanzeige korrekt zu verfassen, sei aber die Unterstützung eines Fachanwalts für Steuerrecht notwendig.
Dabei fange Steuerhinterziehung nicht erst bei Millionenbeträgen an, stellte Korts gegenüber dem Nachrichtenmagazin n-tv klar. Selbst ein hinterzogener Steuerbetrag von 2,50 Euro sei strafbar. Daher warnt der Jurist davor, bei der Steuererklärung zu schummeln. Angaben zur Pendlerpauschale etwa oder zum Arbeitszimmer müssten korrekt sein. Sonst könne es Ärger mit den Finanzbehörden geben.
Sebastian Korts ist Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein.
Hier geht es zu den Artikeln im Magazin der Deutschen Anwaltauskunft und bei n-tv:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Sendungen/Die-beliebtesten-Steuerschummeleien-article12367616.html
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