Kein nachträglicher Ausgleich von Lohnsteuernachteilen vor Trennung

Steuern und Steuerstrafrecht
30.11.20072517 Mal gelesen

Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs kann ein Ehegatte seine Nachteile aus der Veranlagung in den Lohnsteuerklassen III/V nicht nachträglich für die Zeit vor der Trennung ersetzt verlangen. Anders ist das nur, wenn die Eheleute eine ausdrückliche  Vereinbarung übr den Ausglich geschlossen haben. Nach der Trennung gilt: Wenn Trennungsunterhalt gezahlt wird, bei dessen Berechnung die Zusammenveranlagung berücksichtigt wurde, kann der Gatte, der den Unterhalt bekommt nicht noch zusätzlich einen Ausgleich für Steuernachteile aus der Zusammenveranlagung verlangen. Dies ist allerdings möglic, wenn kein Trennungsunterhalt gezahlt wird. Der Ausgleich kann dann ab der Trennung gefordert werden, BGH Urteil vom 23.5.2007 ( s. www.kanzlei-bbp.de/news.htlm)