Mein Springpferd springt nicht-was tun?

Staat und Verwaltung
08.07.20091191 Mal gelesen

Ich habe mir ein Pferd gekauft und nun weigert sich das Pferd, über Hindernisse zu springen. Kann ich das Pferd nun zurückgeben?

Nicht ohne weiteres.

Zunächst muss für das Eingreifen von Gewährleistungsansprüchen ein Mangel vorliegen. Ob ein solcher Mangel vorliegt, richtet sich danach, was zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wurde. Jede Abweichung vom dem Vereinbarten stellt einen Mangel dar. Wenn Sie also ein Pferd als Springpferd kaufen und es dann nicht nicht springt, so ist dieses Pferd mangelhaft. Dann können Sie Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer geltend machen.

Bevor Sie aber das Pferd zurückgeben können, müssen Sie dem Verkäufer zunächst die Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Das Gesetz geht davon aus, dass Verkäufer und Käufer ein Interesse an der Erfüllung des Vertrages haben. Daher ist der Anspruch auf Nacherfüllung allen andern Ansprüchen vorrangig. In dem geschilderten Fall müssten Sie dem Verkäufer zunächst Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen. Er könnte das Pferd zum Beispiel von einem Profi Korrektur reiten lassen, so dass es wieder springt.

Es ist regelmäßig erforderlich, den Verkäufer immer zunächst zur Nacherfüllung aufzufordern. Versäumt man dies, so läuft man Gefahr einen etwaigen Prozess deswegen zu verlieren.

Erst wenn die Nachbesserung gescheitert ist -oder von vornherein unmöglich ist- kommen andere Ansprüche in Betracht. Dann können Sie auch vom Verkauf zurücktreten und das bockige Tier zurückgeben.