Bundestag beschließt Reform des Kontopfändungsschutzes

Staat und Verwaltung
07.05.20091143 Mal gelesen
Bundestag beschließt Reform des Kontopfändungsschutzes
 
 
Der Bundestag hat am 23.04.2009 den Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Mit der Reform soll erstmalig ein so genanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingeführt werden. Der Schuldner erhält dann auf diesem Konto für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz und zwar in Höhe seines Pfändungsfreibetrages. Derzeit sind dies 989,99 € pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtungen. Dabei komme es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. So genießen zukünftig auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr entsprechendes Kontoguthaben.
 
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass jeder Kunde von seiner Bank/Sparkasse verlangen kann, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Dabei darf jede natürliche Person jedoch nur ein P-Konto führen. Die Kreditinstitute werden ermächtigt, der SCHUFA die Einrichtung eines P-Kontos zu melden und bei jedem Antrag eines Kunden auf Führung eines P-Kontos zu überprüfen, ob für diese Person bereits ein P-Konto besteht.
 
Voraussichtlich wird das P-Konto Mitte 2010 zur Verfügung stehen.