Schadhafte Pkw-Rußfilter: Trickserei mit mangelhaften Nachrüst-Systemen?

Staat und Verwaltung
27.11.2007929 Mal gelesen

Da ab dem 01.04.2007 die Besitzer von neuen und alten Dieselfahrzeugen ohne Rußpartikelfilter einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer zahlen müssen, haben viele Besitzer ihr Fahrzeug mit einem Partikelfilter nachgerüstet. Die Nachrüstung wird zudem vom Staat gefördert.

Jetzt hat sich aber bei einigen Rußpartikelfiltern der Hersteller GAT, Bosal und Tenneco herausgestellt, dass diese eine viel zu geringe Filterwirkung aufweisen. Die mangelhaften Filter wurden in ca. 40.000 Fahrzeuge eingebaut. Teilweise kam es zu Messergebnissen bei denen das Filtersystem gerade einmal 8 % Wirkung - gegenüber geforderten mind. 30 % - aufwies! Dementsprechend kam es zur

  • Löschung der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für nicht verbaute Filtersysteme. Laut Auskunft des Kraftfahrtbundesamtes soll
  • die Löschung der ABE
  • keine Auswirkung auf die Betriebserlaubnis für bereits eingebaute Rußfilter haben. Auch ist davon auszugehen, dass der
  • Steuernachlass in Höhe von 330,- EUR für den Filtereinbau nicht zurückgezahlt werden muss.
Wird jedoch im Rahmen einer Überprüfung/ eines Gutachtens die Mangelhaftigkeit des Filters festgestellt, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Fall müssen die Verkäufer/ Werkstätten/ Händler den Filter ausbauen und den Kaufpreis an den Käufer zurückerstatten. Momentan verhandelt die Bundesregierung noch mit den Herstellern, Händlern und Werkstätten, wobei das Ziel eine kulante und verbraucherfreundliche Lösung in Form eines
  • kostenlosen Austauschs der Mängelexemplare ist. Das bei diesen Fahrzeugen
  • im Einzelfall auch Motorschäden

eingetreten sind, kann zwar nicht ganz ausgeschlossen werden - laut ADAC ist dies aber recht unwahrscheinlich.

Hinweis:
Jeder Autobesitzer sollte selbst prüfen, ob er betroffen ist. In der Werkstattrechnung findet sich der Herstellername des eingebauten Filters und der Hinweis auf die genaue ABE-Nummer. Ob für den eingebauten Filter die Allgemeine Betriebserlaubnis erloschen ist, können Sie der Liste auf der Seite des Kraftfahrtbundesamtes entnehmen (www.kba.de).

Der Autor RA Sven Skana ist Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten. Er ist Partner in der Kanzlei Roscher, Johlige & Partner in Berlin-Charlottenburg, Kurfürstendamm 28, 10 719 Berlin, Tel: 030 - 886 81 505.