Dürfen Kruzifixe in Klassenzimmern hängen? Europäischer Gerichtshof gibt die Antwort

Staat und Verwaltung
22.03.2011 649 Mal gelesen
Laut Europas Menschenrechts-Gerichtshof verstoßen Kruzifixe in Klassen nicht gegen Grundrechte. Der Einfluss auf Schüler sei nicht beweisbar.

STRASSBURG.

Kruzifixe in Klassenzimmern verletzen nach dem endgültigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kein Grundrecht. Es lasse sich nicht beweisen, ob ein Kruzifix an der Wand einen Einfluss auf die Schüler habe, befanden die Richter aktuell.

Ausgangspunkt war die Klage einer italienischen Mutter und ihrer beiden inzwischen erwachsenen Söhne, die nicht religiös erzogen wurden und sich durch die Kruzifixe ihrer Schule ausgeschlossen fühlten. In Italien zog die Familie vergeblich durch alle Instanze. Dann schalteten die Kläger den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Die italienische Regierung argumentierte, das Kreuz symbolisiere die Werte der italienischen Kultur. Es sei ein "volkstümliches Symbol".  Die Richter sahen die Entscheidung, Kruzifixe in Klassenzimmern anzubringen, im Beurteilungsspielraum des Staates.  Der Gerichtshof wolle  im Prinzip die Entscheidungen der Staaten respektieren, hieß es in der Begründung.  Die Große Kammer sieht im Kruzifix an der Wand vielmehr ein passives Symbol, das nicht mit einem Vortrag oder der Teilnahme an einer religiösen Handlung verglichen werden könne. Im übrigen sei die schulische Umgebung in Italien offen für andere Religionen. So sei das Tragen religiöser Symbole wie dem Kopftuch hier nicht verboten (anders zB. Lehrer in der BRD) , das Ende des Ramadan werde häufig in den Schulen gefeiert. Die Klägerin habe ja das Recht, ihre Kinder aufzuklären und nach ihrer eigenen Weltanschauung anzuleiten.

Der Vatikan begrüßte das Urteil als historisch.  Auch in Deutschland stößt das Urteil auf breite Zustimmung.

Die erstinstanzliche Entscheidung des Straßburger Gerichts hatte in Italien, aber auch in Deutschland und anderen Ländern, große Empörung ausgelöst. Bei einer Umfrage in Italien sprachen sich 84 Prozent der Befragten für die Beibehaltung der Kreuze in Schulen aus. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1995 in seinem umstrittenen Kruzifix-Beschluss ähnlich wie die kleine Kammer in Straßburg entschieden, dass der Staat in Glaubensfragen neutral bleiben müsse.