Die 10-Jahres-Fristen bei der Immobilienschenkung

Schenkungssteuerrecht
02.05.20191533 Mal gelesen
Jedes Jahr werden tausende Grundstücke durch Schenkungen übertragen. In allen Fällen kommt man im notariellen Vorgespräch schnell auf die berühmten „10 Jahre“, denn diese Frist spielt bei der Schenkung von Immobilien an vielen Stellen eine wichtige Rolle.

Jedes Jahr werden tausende Grundstücke durch Schenkungen übertragen. In allen Fällen kommt man im notariellen Vorgespräch schnell auf die berühmten "10 Jahre", denn diese Frist spielt bei der Schenkung von Immobilien an vielen Stellen eine wichtige Rolle. Denn es ist zwar niemand rechtlich gehindert, auch größere Teile seines Vermögens zu verschenken. Allerdings gibt es verschiedene Regelungen die verhindern, dass durch die Schenkung einzelne Personen oder die Allgemeinheit geschädigt werden, so dass Schenkungen z.T. im Nachgang korrigiert werden oder sonstige Nachteile mit sich bringen können. Andererseits soll über einer Schenkung nicht ewig ein Damoklesschwert schweben. Bei vielen Regelungen sind daher Korrekturen nach dem Ablauf von 10 Jahren nicht mehr möglich.

Der Sozialhilferegress

Wenn ein Schenker plötzlich auf Sozialleistungen angewiesen ist, stehen schnell Schenkungen aus den letzten Jahren im Fokus. Denn das Gesetz gibt dem Schenker ein Rückforderungsrecht, wenn er auf einmal nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten oder seinen Unterhaltspflichten nachzukommen. Soweit in diesen Fällen ein Sozialhilfeträger Leistungen an den Schenker erbringt, kann er den Rückforderungsanspruch auf sich überleiten, da die Schenkung und die spätere Bedürftigkeit nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen sollen. Auch wenn der Schenker es nicht will, muss der Beschenkte dann Rückforderungen befürchten. In der Praxis bedeutet dies aber regelmäßig nicht die Herausgabe der Immobilie, vielmehr wird häufig eine monatlich Geldzahlung im Umfang der Finanzierungslücke geleistet. Tritt die Bedürftigkeit erst zehn Jahre nach der Leistung des geschenkten Gegenstandes ein, ist die Rückforderung ausgeschlossen.

Pflichtteilsergänzungsansprüche

Ehegatten, Kinder und u.U. sogar Eltern haben bekanntermaßen im Fall der Enterbung einen Anspruch auf Geldzahlung gegenüber den Erben, den sog. Pflichtteilsanspruch. Die Höhe der Zahlung ist abhängig vom Wert des hinterlassenen Vermögens und der Erbquote, die einem kraft Gesetzes zugestanden hätte. Durch die Schenkung wird der Nachlass und damit logischerweise auch der Pflichtteilsanspruch geringer. Das Gesetz sieht daher zusätzlich einen Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils vor. Dabei wird der Wert des verschenkten Gegenstandes dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet. Von Bedeutung sind alle Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall. Allerdings wird der Schenkwert nur im ersten Jahr nach dem Tod in voller Höhe berücksichtigt. Danach schmilzt er prinzipiell jedes Jahr um 10 % ab. Zu beachten ist aber, dass die Frist nach der Rechtsprechung überhaupt nicht zu laufen beginnt, wenn sich der Schenker noch umfangreiche Rechte an der Immobilie vorbehalten hat. In diesem Fall wurde das Eigentum nur formal aus den Händen gegeben, während die eigentliche Nutzungsmöglichkeit beim Schenker verbleibt.

Schenkungsteuer

Die 10-Jahres-Frist ist im Übrigen auch für das Steuerrecht von Bedeutung. Liegen zwischen der Übertragung der Immobilie und einer weiteren Schenkung oder Erbschaft mehr als zehn Jahre, so können persönliche Steuerfreibeträge mehrfach ausgenutzt werden.