EuGH bestätigt Verpflichtung zur Anerkennung ausländischer Füherscheine

Schenkungssteuerrecht
13.06.20062608 Mal gelesen

Der EuGH hat in seinem jüngst veröffentlichten Beschluß vom 06.04.2006 (Aktenzeichen C-227/05) in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (C-476/01) nochmals ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, so auch Deutschland, grundsätzlich gehalten sind, nach Ablauf einer etwaigen Sperrfrist, im europäischen Ausland rechtmäßig erworbene Führerscheine ohne jede Formalitäten anzuerkennen.

Im vorliegenden Fall sollte einem Betroffenen, welchem nach Ablauf einer 18-monatigen Sperrfrist wegen Drogenkosumes nach erfolgtem Wohnsitzwechsel in Österreich eine neue Fahrerlaubnis erteilt wurde, die Umschreibung und auch das Gebrauchmachen des österreichen Führerscheines im Bundesgebiet ohne vorherige Durchführung der medizinisch - psychologischen Untersuchung (MPU) verwehrt werden.