Herrchen und Frauchen lassen sich scheiden – und wer bekommt den Hund?

Scheidungsrecht Ehescheidung
03.12.201834 Mal gelesen
Bei einer Scheidung wird oft um Kinder, Unternehmen, Immobilien etc. gerungen. Geht es um den Hausrat, also vor allem um Dinge des täglichen Gebrauchs soll vieles fair geteilt werden - doch bei einem gemeinsamen Hund ist das nicht so einfach.

Zwar wird ein Hund grundsätzlich wie "Hausrat" bei einer Scheidung behandelt, dennoch müssen auch Gründe des Tierschutzes berücksichtigt werden. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Urteil aus dem Familienrecht des Oberlandesgerichts in Oldenburg.

Hund zwar Hausrat aber geteilt wird dennoch nicht

Nach einer Scheidung können viele Gegenständ, die zum gemeinsamen Hausrat gehören, einfach unter den Eheleuten aufgeteilt werden. Nach dem Motto "du bekommst die Couch und ich bekomme den Kühlschrank" lassen sich Streitigkeiten häufig schon frühzeitig vermeiden. Was macht man aber mit dem gemeinsamen Hund, an dem auch nach der Trennung noch beide Partner hängen?
Das Oberlandesgericht in Oldenburg hatte sich jüngst mit genau dieser Frage zu beschäftigen (Urteil v. 16.08.2018; Az.: 11 WF 141/18).
Die Eheleute aus Osnabrück hatten den Hund "Dina" im Juni 2013 gemeinsam erworben. Anfang 2016 kam dann die Trennung. Die Ehefrau zog aus der gemeinsamen Wohnung aus, der Hund verblieb zunächst beim Ehemann. 2018 wollte die Frau dann die Herausgabe des Hundes von ihrem Ex-Ehemann vor Gericht erstreiten. Diese Klage sollte letztlich aber scheitern.

Bezugsperson darf Hund behalten

Die Richter stellten in ihrem Urteil zwar grundsätzlich fest, dass es sich bei einem Hund um einen Teil des "Hausrats" handelt. Dieser wird normalerweise nach Billigkeit unter den Eheleuten nach der Scheidung verteilt. Zu beachten sei aber auch, dass es sich bei einem Hund um ein Lebewesen handelt. Es müssten auch Erkenntnisse zum ethisch fundierten Tierschutz berücksichtigt werden.

Daher sei festzustellen, dass ein Hund generell zu einem Menschen eine besondere Bindung aufbauen könne und folglich bei einer Trennung zu dieser Bezugsperson der Hund auch leiden könne. Daher sei bei der Entscheidung besonders zu berücksichtigen, wer in der Vergangenheit den Hund überwiegend versorgt, gepflegt und beschäftigt habe, also die Bezugsperson des Tieres ist.

Entscheidendes Kriterium ist das Tierwohl

Nach Auffassung des Gerichtes war dies im vorliegenden Fall der Ehemann, da dieser sich in der Zeit nach der Scheidung rund 2 ½ Jahre um den Hund gekümmert habe. Er sei damit endgültig die Bezugsperson des Tieres geworden. Eine Trennung von dem Ehemann sei daher nicht mit dem Wohl des Tieres zu vereinbaren. Im Ergebnis hatte die Klage der Ehefrau daher keinen Erfolg.

Veraltetes Urteil zum Umgangsrecht?

Eine weitere Frage, die sich in diesem Zusammenhang auftut, ist die nach einem möglichen Umgangsrecht nach einer Trennung. Noch im Jahr 2011 (Urteil v. 14.07.2011, Az.: 5S 26/11) hatte das LG Duisburg ein geteiltes Umgangsrecht für einen gemeinsamen Hund nach der Trennung eines unverheirateten Paares entschieden.
Das Gericht verurteilte den Mann, den während der Beziehung angeschafften Labrador jeweils den halben Monat seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu überlassen. Maßgeblich für diese Entscheidung waren die gesetzlichen Regelungen über Besitz und Eigentum. Da beide Partner den Hund am Ende der Beziehung im Besitz hatten und keiner nachweisen konnte, dass er den Hund allein erworben hatte,  hätten sie beide als Eigentümer gleichermaßen das Recht den Hund "zu nutzen". Daher erfolgte im Ergebnis die entsprechende Umgangsregelung.

Bei einer Scheidung von Ehepaaren sieht die Lage wegen der besonderen Regelungen zum Hausrat allerdings schon wieder anders aus. Zudem zeigt auch das Urteil des OLG Oldenburg, dass im besonderen Maße auch das Tierwohl zu berücksichtigen ist. Ein solches geteiltes Umgangsrecht, bei dem der Hund sich immer wieder auf ein neues Umfeld einstellen müsste, dürfte daher mittlerweile häufig wohl nicht mehr den Grundsätzen des Tierwohls entsprechen.

Weitere Informationen zum Familienrecht bei Scheidung und den Regelungen zum Hausrat finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/trennung-rechtsanwalt.html