VW Abgasskandal: Raus aus der Musterfeststellungsklage bis 30.09.19

Kündigung von Bausparverträgen
11.09.201960 Mal gelesen
Sofern Sie von dem Dieselskandal betroffen sind und sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, haben sie keine Möglichkeit,...

Warum eine Abmeldung von der Musterfeststellungsklage Sinn macht: 

Sofern Sie von dem Dieselskandal betroffen sind und sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, haben sie keine Möglichkeit, ihren Schadensersatzanspruch gegen den Automobilhersteller individuell gerichtlich geltend zu machen. Denn beides nebeneinander ist nicht möglich. Sie können jedoch noch bis zur mündlichen Verhandlung am 30. September 2019 zur Individualklage wechseln. 

Mit der Musterfeststellungsklage können Sie lediglich erreichen, dass festgestellt wird, dass Volkswagen die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher grundsätzlich Schadensersatz schuldet. Mehr aber nicht, d.h. Ihren ganz individuellen Schadensersatzanspruch müssten Sie danach in einem weiteren Verfahren geltend machen. Das aber wiederum bedeutet, dass viel Zeit ins Land geht, in der Sie das betroffene Fahrzeug weiter nutzen und damit Kilometer sammeln. Experten gehen derzeit davon aus, dass mit einer Entscheidung in dem Musterprozess nicht vor dem Jahr 2023 zu rechnen ist. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale schließt sogar nicht aus, dass dann noch der Europäische Gerichtshof eingeschaltet wird.

Vor diesem Hintergrund ist zu bedenken, dass die meisten Gerichte, die in Individualklagen entschieden haben, VW eine Entschädigung für die Nutzung der Fahrzeuge zugesprochen haben, die dann von dem Schadensersatzanspruch abgezogen wird. Diese Entschädigung wiederum richtet sich u.a. nach den gefahrenen Kilometern. D.h. im Klartext, je mehr gefahrene Kilometer, desto größer die Entschädigung für VW und desto kleiner der Schadensersatz für Sie. 

In der Regel dauern Individualklagen im Moment nur ca. 6 bis 12 Monate. Das ist also der deutlich schnellere und wegen der Nutzungsentschädigung auch der für Sie günstigere Weg als über die Musterfeststellungsklage.

Deshalb unsere Empfehlung an Sie: Nutzen Sie die Möglichkeit, noch bis zum 30.09.2019aus dem Musterfeststellungsverfahren auszusteigen und klagen Sie Ihren Schadensersatzanspruch individuell ein. 

Unter dem folgenden Link ist die Abmeldung von der Musterfeststellungsklage möglich: 

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Klagen/201802/KlagRE_2_2018.html;jsessionid=310326C0A6CE44F978B73DF88DC7FEEB.1_cid392?nn=11994364#doc12200748bodyText8

Den direkten Link zum für die Abmeldung erforderlichen Formular finden Sie hier:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Klageregister/Ruecknahme_Anmeldung_Klageregister.pdf;jsessionid=582F38259C70A242DEF8747C2360475E.1_cid383?__blob=publicationFile&v=8

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