Porsche hat auf Rechtsmittel verzichtet und das Bußgeld akzeptiert. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Porsche AG ist damit abgeschlossen.
Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart mitteilt, hat sie eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht der Porsche AG im Hinblick auf Emissionen im Zeitraum ab 2009 festgestellt. Dies habe bei Dieselfahrzeugen dazu geführt, dass der Stickoxid-Ausstoß bei Diesel-Fahrzeugen mit V6 und V8-Motoren nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen habe.
Für einen Teil der betroffenen Fahrzeuge, ca. 99.000 Diesel, hatte das Kraftfahrt-Bundesamt bereits einen verpflichtenden Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. Betroffen von dem Rückruf sind Modelle des Porsche Macan und des Porsche Cayenne.
VW wurde im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bereits zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von einer Milliarde Euro verdonnert und Audi musste deshalb ein Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro zahlen. Nun wird auch Porsche zur Kasse gebeten, obwohl der Sportwagenbauer die betroffenen Dieselmotoren gar nicht selbst gebaut, sondern sie von der Konzernschwester Audi bezogen hat. Das entbindet Porsche allerdings nicht von seinen Aufsichtspflichten. Die Verantwortung, Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen in den Verkehr gebracht zu haben, liegt letztlich bei Porsche.
"Porsche hat seinen Kunden Schaden zugefügt und muss dafür auch geradestehen. Der Bußgeldbescheid hat zwar keinen direkten Einfluss auf zivilrechtliche Schadensersatzklagen. Für Porsche dürfte es nun aber immer schwieriger werden, die Verantwortung für die Abgasmanipulationen zurückzuweisen. Die Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, dürften deshalb noch weiter gestiegen sein", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Ohnehin haben zuletzt schon verschiedene Gerichte entschieden, dass Porsche die Kunden durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und deshalb schadensersatzpflichtig sei.
Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/
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