Schadensersatz im Abgasskandal: LG Kiel

VW Abgasskandal Schadenersatz bei Diesel Fahrverboten
19.12.201859 Mal gelesen
Der Diesel-Abgasskandal hat viele Autokäufer getroffen. Die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge wurde im guten Glauben erworben,.

LG Kiel bejaht den Anspruch des Käufers auf Schadensersatz im Abgasskandal

 

Der Diesel-Abgasskandal hat viele Autokäufer getroffen. Die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge wurde im guten Glauben erworben, Nachträglich stellte sich heraus, dass die Abgaswerte manipuliert wurden. Dazu kam eine bestimmte Software zum Einsatz, die den geringeren Schadstoffausstoß nur vortäuschte. Das gekaufte Fahrzeug entspricht somit nicht den vertraglichen Vereinbarungen. Die Autokäufer setzen sich mit gerichtlicher Hilfe erfolgreich zur Wehr. Mit jedem Gerichtsurteil bzgl. Schadensersatz im Abgasskandal wird die Rechtsposition der Autokäufer gestärkt. 



Bundesweit erringen Anwälte für ihre Mandanten Siege vor Gericht. Dabei geht es um bares Geld. Denn Käufer wurden bewusst getäuscht. So sehen es auch die Gerichte. Eine Klage auf Schadensersatz im Abgasskandal hat also gute Chancen auf Erfolg. Um seine Rechte zu wahren lohnt es, sich in der Angelegenheit von einem erfahrenen Anwalt vertreten zu lassen. 

 

https://baum-reiter.de/vw-abgasskandal-rechtsanwalt/

 

Was war passiert?



Im konkreten Fall entschied das Landesgericht Kiel im Sinne des Klägers, der wegen sittenwidriger Täuschung Schadensersatz im Abgasskandal begehrte. Der Kläger hatte 2010 einen Wagen von einem Vertragshändler des Automobilherstellers Volkswagen gekauft. Das Fahrzeug verfügt über einen Dieselmotor der Baureihe EA 189. Dem Käufer war besonders wichtig, dass der Wagen mit der Blue-Motion-Technologie ausgestattet ist. Nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals verpflichtete das Kraftfahr-Bundesamt die Beklagte per Bescheid, die illegale Abschaltvorrichtung zu entfernen. Dazu entwickelte die Beklagte ein Update, welches aufgespielt wurde. 
 

Schadensersatz im Abgasskandal - die Details
 

Anstatt den Wagen zu behalten und auf teilweisen Schadensersatz im Abgasskandal zu klagen, begehrte der Kläger eine Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs. Bei der Rückabwicklung werden Zug-um-Zug der Kaufpreis an den Käufer und der Wagen an den Autohändler zurückgegeben. Das Gericht gab dem Kläger Recht, da dieser von der beklagten Partei in seinem Vermögen geschädigt wurde. Der Schaden entstand, da das Fahrzeug über eine eingebaute Manipulation der Emissionswerte verfügte und der Käufer darüber nicht informiert wurde. Diese Manipulation wurde als unzulässig und somit als Mangel eingestuft. 

Die Manipulation konnte zwar durch das Software-Update korrigiert werden, dennoch erfüllte der Wagen nicht die vertraglich vereinbarten Eigenschaften. Da der Käufer des Fahrzeuges nicht über die Manipulation informiert worden war, hatte er ungewollt ein mangelhaftes Fahrzeug gekauft und somit einen Schaden erlitten. Der Anspruch auf Schadensersatz im Abgasskandal ermöglichte ihm die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Lediglich für die gefahrenen Kilometer musste er einen Abschlag hinnehmen.

 

Sind Sie auch vom Abgasskandal betroffen?

Ihr Auto. Ihr schaden. Ihre Ansprüche.

  • Kaufpreiserstattung oder Schadensersatz
  • Bequeme Online-Beauftragung
  • Sie investieren 7 Minuten - wir erledigen den Rest

 

Hier können Sie uns online beauftragen:  http://diesel24.de/online-beauftragen

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von YouTube angezeigt werden und meine personenbezogenen Daten direkt durch den Betreiber des Portals verarbeitet werden und dieser Cookies o.ä. in meinem Browser setzt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.