Abgasskandal Schadensersatz

VW Abgasskandal Schadenersatz bei Diesel Fahrverboten
20.11.201835 Mal gelesen
Im Abgasskandal rund um VW wurde ein Autohändler gerichtlich dazu verpflichtet, einen von ihm verkauften Gebrauchtwagen der Marke VW mit Dieselmotor zurückzunehmen.

Der Diesel-Abgasskandal

 

Im Abgasskandal rund um VW wurde ein Autohändler gerichtlich dazu verpflichtet, einen von ihm verkauften Gebrauchtwagen der Marke VW mit Dieselmotor zurückzunehmen. Die durch einen Anwalt vertretene klagende Partei erhält den Kaufpreis für den Wagen zurück und gibt im Gegenzug den Wagen heraus. Für die gefahrenen Kilometer muss die klagende Partei eine Reduktion des Kaufpreises hinnehmen.

Die endgültige Entscheidung fiel durch das Oberlandesgericht Köln: Die beklagte Partei, ein Kölner Autohaus, muss das Fahrzeugmodell Eos 2,0 TDI der Marke VW mit einem Motor vom Typ EA 189 mit Abschaltvorrichtung zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis zurückzahlen.

Die durch einen Anwalt vertretene klagende Partei hatte im April 2015 das gebrauchte Fahrzeug zu einem Preis von 22.000 Euro bei einem Autohändler in Köln erworben. Im November desselben Jahres forderte der Autokäufer den Autohändler auf, ein Fahrzeug gleichen Typs ohne Mängel zu liefern. Dazu gewährte er eine Frist von 3,5 Wochen. Als Reaktion verwies das Autohaus auf die Rückrufaktion zur Behebung des Mangels, die Anfang 2016 durchgeführt werden sollte. Der Kläger begehrte mit einer Mitte Januar 2016 erhobenen Klage die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Im September 2016 wurde eine vermeintlich technische Lösung für das Fahrzeugmodell der klagenden Partei präsentiert.
 

Rücktritt vom Kaufvertrag ist nach Ablauf einer Frist rechtens  

Diese Ansicht vertrat das Landgericht Köln. Der Anwalt der beklagten Partei wandte sich an das Oberlandesgericht, welches das Urteil im Abgasskandal des Landgerichts Köln bestätigte. Darin wurde der Autohändler verpflichtet, das von ihm verkaufte Fahrzeug zurückzunehmen und dem Käufer den Kaufpreis zu erstatten. Für jeden gefahrenen Kilometer muss der Käufer eine Reduzierung vom Kaufpreis je Kilometer akzeptieren. 

Im Abgasskandal um VW führte das Gericht im Wesentlichen aus: Ein Autokäufer darf erwarten, dass der Automobilhersteller die nötigen Genehmigungen nicht durch Täuschen über Tatsachen erhält. Die Tatsache, dass das Fahrzeug über eine Software verfügt, die auf einem Prüfstand optimierte Abgaswerte anzeigt, wurde als Mangel bewertet. Bereits die Installation der Software stellt eine Veränderung der Beschaffenheit eines verkehrsüblichen Fahrzeugs dar. Als Käufer darf man davon ausgehen, dass ein Autohersteller korrekt und gewissenhaft vorgeht. 

Dem Verkäufer muss dennoch die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Dazu muss der Käufer dem Verkäufer eine Nachfrist setzen. Kommt der Verkäufer innerhalb der Frist der Aufforderung nicht nach, sind der Rücktritt vom Vertrag und die Rückabwicklung zulässig. Die vom Anwalt der beklagten Partei vorgebrachten Einwände, der Mangel werde durch ein Software-Update behoben, konnten das Gericht nicht überzeugen.
 

Schadensersatz im Abgasskandal  

Der Anwalt der beklagten Partei merkte an, dass ein Software-Update weniger als 100 Euro koste und wollte somit die Unerheblichkeit des Mangels ins Treffen führen. Für das Gericht lag beim Abgasskandal der Schwerpunkt bei der Interessensabwägung aus Sicht der klagenden Partei. Als diese dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung auferlegt hatte, war das Software-Update noch nicht verfügbar. Ob ein solches einmal verfügbar sein würde und ob dieses vom Kraftfahrt-Bundesamt nach Prüfung genehmigt wird, war für den Käufer zu diesem Zeitpunkt ungewiss. Hinsichtlich des Sachmangels und der Ungewissheit war im Sinne des Käufers zu entscheiden. 
 

Autohersteller wird vom Autohaus in den Prozess einbezogen  

Beklagte Partei im konkreten Fall um den Abgasskandal war der Autohändler, nicht der Autohersteller. Dem Autohersteller wurde vom Autohaus jedoch der Streit verkündet, um sich später ggf. beim Autohersteller schadlos halten zu können.

 

Weitere Informationen auch unter https://baum-reiter.de/olg-duesseldorf-schadensersatz-im-diesel-abgasskandal

 

 

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