LG Ellwangen verurteilt VW zu Schadensersatz

VW Abgasskandal Schadenersatz bei Diesel Fahrverboten
19.10.20188 Mal gelesen
Die Klagen gegen VW nehmen kein Ende. Diesmal wurde die Volkswagen AG vom Landgericht Ellwangen zu Schadensersatz verurteilt.

VW muss von der manipulierten Motorsteuerungssoftware gewusst haben

Die Klagen gegen VW nehmen kein Ende. Diesmal wurde die Volkswagen AG vom Landgericht Ellwangen zu Schadensersatz verurteilt. Der Kläger hat im Februar 2014 einen gebrauchten VW Touran 1,6 TDI erworben. Aufgrund einer illegalen Abschalteinrichtung wurde das Fahrzeug nach Anordnung des Kraftfahrtbundesamt (KBA) zurückgerufen. Der Kläger forderte in der Folge zurecht Schadensersatz.

Der Kläger legte beim Kauf großen Wert auf die Umweltfreundlichkeit des erworbenen Fahrzeugs. Bei Kenntnis über den manipulierten Motor hätte er sich gegen einen Kauf entschieden. Mit dem von VW verschwiegenen schwerwiegenden Eingriff in die Motorsteuerung wurde der Kläger arglistig getäuscht. Das von VW angebotene Softwareupdate stellt nicht sicher, dass sich Leistung, Verbrauch, Schadstoffklasse etc. nicht verschlechtern und den Wert des Fahrzeuges weiter mindern. Daher forderte der Kläger von der Volkswagen AG Schadensersatz.

 

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Obwohl VW dem Gericht erklärte, dass es sich aus Sicht des Konzerns nicht um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele und die Anordnung einer kostenlosen Überarbeitung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) nicht als Beweis für den Verbau einer solchen Einrichtung angesehen werden könne, gab das Landesgericht Ellwangen dem Kläger Recht. Das Gericht geht davon aus, dass im Konzern "organisatorische Maßnahmen in der Weise getroffen wurden, dass Berichtspflichten gegenüber dem Vorstand für alle wesentlichen Entscheidungen eingerichtet sind und deren Einhaltung durch Kontrollmaßnahmen gewährleistet ist." Damit sollte auch der Vorstand Kenntnis von den rechtswidrigen Handlungen gehabt haben. Somit ist dem Gericht zufolge der Tatbestand der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung erfüllt. E verurteilte VW zur Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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