Dieselpapier der Großen Koalition: Keine Entwarnung für Autokäufer.

VW Abgasskandal Schadenersatz bei Diesel Fahrverboten
19.10.20185 Mal gelesen
Überaus nüchtern bewertet Julius Reiter, Partner der auf Verbraucherschutz spezialisierten Düsseldorfer Kanzler Baum Reiter & Collegen die Eckpunkte des Dieselpapiers:

Ergebnisse des Diesel-Gipfels dienen vor allem VW

Überaus nüchtern bewertet Julius Reiter, Partner der auf Verbraucherschutz spezialisierten Düsseldorfer Kanzler Baum Reiter & Collegen die Eckpunkte des Dieselpapiers: "Die erzielten Resultate sind dürftig. Die meisten Autohersteller sind bisher nicht mit an Bord und es ist zweifelhaft, ob sie überhaupt mitmachen werden", meint der Jurist.

 

Informationen zum Diesel-Abgasskandal finden Sie unter 

https://baum-reiter.de/vw-abgasskandal-wird-zum-diesel-abgasskandal/

 

Sein Kanzleisozius, der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum, macht auf folgenden Umstand aufmerksam: "Die sogenannten Umtauschprämien ersetzen eigentlich nur die schon heute geltenden hohen Rabatte. Sie sollen die getäuschten Käufer veranlassen, ein neues Auto zu kaufen. Es gibt keinerlei Sicherheit, ob die von den Gerichten geforderten Werte durch die Umtauschaktion erreicht werden." Er fährt fort: "Es existieren bisher keinerlei verbindliche Zusagen der Konzerne hinsichtlich der Kostenübernahme für die Nachrüstung. In vielen Fällen ist sie technisch auch gar nicht möglich, oder es wird noch Monate dauern, bis die Vertragswerkstätten die Umrüstung durchführen können".

Die Ergebnisse des Dieselgipfels dienen somit vor allem VW, sich über das Jahresende zu retten, an dem die Rechtsansprüche der geschädigten Autokäufer verfallen.

Gerhart Baum weist auf den beschränkten Nutzen der Musterfeststellungsklage hin: "Die ist nur bedingt eine Hilfe. Der Deutsche Juristentag hat sie soeben abgelehnt. Sie unterbricht zwar die Verjährung. Ein höchstrichterliches Urteil wird nach Einschätzung der Verbraucherverbände jedoch erst in etwa fünf Jahren erwartet. Danach muss jeder Fall zusätzlich einzeln verhandelt werden."

Reiter rät deshalb allen Betroffenen: "Machen Sie Ihren individuellen Rechtsanspruch geltend, der Ihnen aufgrund sittenwidriger Schädigung und Betrugs beim Kauf zusteht. Und zwar noch vor dem 31. Dezember 2018! Die Rechtsprechung tendiert eindeutig zu Gunsten der Verbraucher. Die Aussichten auf Erfolg vor den deutschen Gerichten sind im Moment sehr gut. Der zugesprochene Schadenersatz bietet den geprellten Kunden einen echten Mehrwert."

 

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https://www.diesel-verhandlung.de/

 

 

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