Dieselskandal: Audi muss Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro zahlen

Spread Ladder Swap und das BGH-Urteil XI ZR 33/10
19.10.201824 Mal gelesen
Die Audi AG hat im Dieselskandal ein Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro am 16. Oktober 2018 akzeptiert. Die Staatsanwaltschaft München II hat die Geldbuße wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht verhängt.

Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Audi ist damit abgeschlossen, die Ermittlungen gegen den Ex-Chef Stadler und 20 weitere Personen im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen laufen allerdings weiter.

Mit der Geldbuße wird eine fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung im Zusammenhang mit der Erteilung von behördlichen Genehmigungen für Diesel-Fahrzeuge, die nicht den regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf den Stickoxid-Ausstoß entsprachen und dem Vertrieb dieser Fahrzeuge geahndet, teilte die Staatsanwaltschaft München II mit. Dabei geht es einerseits um Fahrzeuge von Audi, VW und Porsche mit von Audi hergestellten V6- und V8-Dieselmotoren, andererseits aber auch um Audi-Fahrzeuge, die mit den Dieselmotoren Typ EA 189 und Typ EA 288 von VW ausgestattet waren. Insgesamt geht es weltweit um knapp fünf Millionen Fahrzeuge, die von 2004 bis 2018 hergestellt wurden. Durch die Verletzung der Aufsichtspflicht wurde die Begehung vorsätzlicher Straftaten aus dem Unternehmen heraus ermöglich, so die Staatsanwaltschaft. Gegen VW hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig bereits im Sommer ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro verhängt, das der Autobauer akzeptiert hat.

"Die Bußgelder haben keine direkten Auswirkungen auf die zivilrechtlichen Ansprüche und Schadensersatzklagen, die Verbraucher im Zusammenhang mit dem Dieselskandal führen", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Allerdings haben die Autohersteller die Geldbußen akzeptiert und erklärt, die Verantwortung für die Dieselaffäre übernehmen zu wollen. "Dadurch dürften die Erfolgsaussichten bei Schadensersatzklagen weiter gestiegen sein, nachdem ohnehin schon zahlreiche Gerichte verbraucherfreundlich entschieden haben", so Rechtsanwalt Cäsar-Preller, der zahlreiche Mandanten im Abgasskandal vertritt.

Verbraucher, die vom Abgasskandal betroffen sind und noch gegen VW klagen möchten, können dies nach wie vor tun. Allerdings sollten sie jetzt handeln, da Ansprüche gegen VW zum Jahresende verjähren.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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