Urteil des LG Wiesbaden im Diesel-Abgasskandal

VW Abgasskandal Schadenersatz bei Diesel Fahrverboten
09.10.201875 Mal gelesen
Das Landgericht Wiesbaden sprach dem Käufer eines VW Golf 1,6 TDI Schadensersatz zu. Das Landgericht Wiesbaden entschied in seinem Urteil vom 20. August 2018, dass der Käufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat.

Schadensersatz im Abgasskandal: Nun auch in Wiesbaden

Das Landgericht Wiesbaden sprach dem Käufer eines VW Golf 1,6 TDI Schadensersatz zu. Das Landgericht Wiesbaden entschied in seinem Urteil vom 20. August 2018, dass der Käufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat. VW ist dazu verpflichtet, den Kaufpreis zu erstatten, darf jedoch einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer einbehalten.

Schadensersatz im Abgasskandal

Das Landgericht Wiesbaden folgte der Argumentation des Klägers und kam zu der Überzeugung, dass Volkswagen die Manipulationssoftware bewusst verbaute und den Kläger vorsätzlich sittenwidrig täuschte. Dieser hätte das Automobil in Kenntnis der Abgasmanipulation nicht gekauft. Deshalb sei der Kaufvertrag rückabzuwickeln. Das Urteil des Landgerichts Wiesbaden setzt die Tendenz der Gerichte fort, dass Käufer von Volkswagen Automobilen ein Schadensersatz zusteht. Dies gilt auch dann, wenn der Volkswagen Konzern ein Software-Update aufspielt und der Kläger das Fahrzeug gebraucht kauft.

Schadensersatz im Abgasskandal: Was ist vorgefallen?

Der Kläger kaufte einen gebrauchten VW Gold 1,6 TDI bei einem Autohändler in Wiesbaden für 9.200 Euro. Darin war ein Motor vom Typ EA 189 verbaut. Der Kläger forderte den VW Konzern im Januar 2017 dazu auf, das Software-Update aufzuspielen. Er wollte sich nicht dem Risiko aussetzen, das Fahrzeug stilllegen zu müssen. Im Dezember 2017 erklärte er den Rücktritt vom Kaufvertrag. Zugleich forderte er Schadensersatz im Abgasskandal.

Wie urteilte das Gericht?

Das Landgericht Wiesbaden sprach dem Kläger Schadensersatz im Abgasskandal zu. Der Kläger hat Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 9.200 Euro. Er muss sich jedoch eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 2.200 Euro abziehen lassen. Außerdem erhält er die Kosten für die Abgasuntersuchung erstattet. Das Urteil des Landgericht Wiesbaden offenbart wieder einmal die guten Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Volkswagen Konzern.

 

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