Diesel-Abgasskandal: Aktuelles Urteil

VW Abgasskandal Schadenersatz bei Diesel Fahrverboten
12.07.2018248 Mal gelesen
Schadensersatz für Dieselfahrer: Das Landgericht Bochum hat Volkswagen jüngst zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Die Klägerin wandte sich mit ihrer Klage gegen den Volkswagen Konzern und bezog sich auf die Manipulation an ihrem VW Tiguan, der vom Abgasskandal betroffen ist.

LG Bochum verurteilt Volkswagen zu Schadensersatz für Dieselfahrer

 

Schadensersatz für Dieselfahrer: Das Landgericht Bochum hat Volkswagen jüngst zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Die Klägerin wandte sich mit ihrer Klage gegen den Volkswagen Konzern und bezog sich auf die Manipulation an ihrem VW Tiguan, der vom Abgasskandal betroffen ist. Nachdem die Presse den Diesel-Abgasskandal veröffentlichte, ließ sich die Klägerin das Software-Update des VW Konzerns aufspielen. Sie forderte mit ihrer Klage gegen die Volkswagen AG die Rückerstattung des Kaufpreises oder alternativ die Lieferung eines vergleichbaren Fahrzeuges ohne Manipulationen. Das Landgericht Bochum stellte mit Urteil vom 11. Juni 2018 fest, dass der Volkswagen Konzern die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig schädigte. Deshalb verurteilte der Vorsitzende Richter den Volkswagen Konzern zur Zahlung von Schadensersatz.

Schadensersatz für Dieselfahrer

Das Landgericht Bochum sah eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung auf Seiten der Volkswagen AG als erwiesen an. Der Konzern täuschte die Klägerin über die Einstufung des VW Tiguan in die angegebene Schadstoffklasse. Diese wich von der tatsächlichen Schadstoffklasse ab. Die Zulassung in die Einstufung erschlich sich der Konzern. Die bewusste Verschleierung und die Manipulation haben einen Sachmangel am Fahrzeug hervorgerufen, der für den Käufer kaum erkennbar war. Die Beklagte wendete ein, dass Abweichungen von Laborwerten üblich und der Wert im Straßenverkehr nicht maßgeblich sei. Das Landgericht Bochum folgte dieser Argumentation nicht. Es argumentierte damit, dass die Abweichungen im vorliegenden Fall viel zu hoch waren.

Schadensersatz für Dieselfahrer gerechtfertigt

Der Schadensersatz für Dieselfahrer war nach Auffassung des Gerichts gerechtfertigt. Der Volkswagen Konzern ging sittenwidrig vor und beging eine vorsätzliche Täuschung. Mit dieser beabsichtigte der Konzern die Erzielung eines höheren Gewinns und eine Ersparnis an Entwicklungskosten. VW habe die Gutgläubigkeit der Klägerin ausgenutzt: Diese habe auf die Einhaltung der gesetzlichen Richtwerte ohne Manipulation vertraut. Die Richter konnten nicht nachvollziehen, dass selbst zwei Jahre nach Veröffentlichung des Abgasskandals keine Ermittlungsergebnisse auf Seiten von VW veröffentlicht wurden. Es sah die Voraussetzungen für die Gewährung von Schadensersatz deshalb als gegeben an.

 

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