Ansprüche für VW-Autobesitzer: Widerruf von Darlehensverträgen
Autobesitzer, die vom VW-Abgasskandal betroffen sind, haben verschiedene Möglichkeiten gegen den Volkswagen Konzern vorzugehen. Eine Möglichkeit ist der Widerruf des Darlehensvertrages, falls sie über einen solchen das betreffende VW-Modell finanziert haben. Der Widerruf von Darlehensverträgen ist prinzipiell nur 14 Tage nach ihrem Abschluss möglich. Eine Ausnahme besteht, wenn die Widerrufsbelehrung Fehler enthält. In diesem Fall haben Verbraucher ein Widerrufsrecht von einem Jahr und 14 Tagen. Im Falle des Widerrufs erfolgt eine Rückabwicklung des Darlehensvertrages, der zugleich den Kaufvertrag aufhebt.
Erfolgreiches Verfahren für VW-Autobesitzer vor dem Landgericht Berlin
Das Landgericht Berlin (Az. 4 O 150/16) verhandelte jüngst den Sachverhalt eines enttäuschten Verbrauchers. Der Kläger kaufte seinerzeit einen VW Diesel Tiguan. Nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals erlitt sein Dieselfahrzeug einen deutlichen Wertverlust. Der Kläger verlangte, wie viele andere Betroffene auch, die Rückabwicklung seines Kaufvertrages.
Widerruf des Darlehensvertrages
Der Kläger wickelte den Kaufvertrag mit Volkswagen über einen Darlehensvertrag ab. Diese Kombination wird als "verbundener Vertrag" bezeichnet. Der Widerruf des Darlehensvertrages führte automatisch zur Aufhebung des Kaufvertrages mit der Rückabwicklung als Folge. Der Kläger musste den VW Tiguan zwar zurückgeben, er erhielt aber im Gegenzug bereits geleistete Zahlungen zurück.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung notwendig
Der Widerruf von Darlehensverträgen setzt eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung voraus. Dann beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Deshalb kann auch noch später der Widerruf des Darlehensvertrages erklärt werden. Dieser Ansicht war auch das LG Berlin. Ein VW-Autobesitzer kann also auch über den Widerruf seines Darlehensvertrages Ansprüche gegenüber VW realisieren.
https://baum-reiter.de/vw-abgasskandal-wird-zum-diesel-abgasskandal/
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