Fahrverbote im Diesel-Abgasskandal

VW Abgasskandal Schadenersatz bei Diesel Fahrverboten
14.06.2018122 Mal gelesen
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten, welches aufgrund des „Diesel-Skandals“ gesprochen wurde, hat für Aufsehen gesorgt. Besitzer von Diesel-Autos haben einen massiven Wertverlust ihrer Fahrzeuge zu beklagen.

Drohen jetzt Fahrverbote?

 

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten, welches aufgrund des "Diesel-Skandals" gesprochen wurde, hat für Aufsehen gesorgt. Besitzer von Diesel-Autos haben einen massiven Wertverlust ihrer Fahrzeuge zu beklagen. In der Politik wird über die Frage diskutiert, ob grundsätzlich ein Schadensersatz für Besitzer von Diesel-Fahrzeugen, darunter auch VW-Kunden, möglich ist. Der Grund für diese Diskussion sind die Fahrverbote, die nunmehr für Dieselfahrzeuge in zahlreichen deutschen Städten drohen.

Die Autohersteller bestreiten einen Anspruch auf Schadenersatz für Dieselfahrer und damit auch für VW-Kunden. Derweil besteht in der Politik weitestgehend Einigkeit darüber, dass simple Software-Updates zur Einhaltung von gesetzlichen Stickstoffdioxidwerten nicht ausreichend sind. Fakt ist auch, dass ohne eine aufwändige Hardware-Nachrüstung an Dieselfahrzeugen entsprechende Fahrverbote nicht vermeidbar sind. Zwar wäre die Hardware-Nachrüstung für Diesel-Fahrzeuge in der Praxis realisierbar. Besitzer eines Dieselfahrzeugs sollten dennoch jetzt sämtliche Möglichkeiten abwägen, damit sie am Ende nicht den entstandenen Schaden selbst tragen müssen.

Vieles wird davon anhängen, wie zum Beispiel VW selbst reagiert. Der neu ernannte Chef des VW-Konzerns sprach zwar noch sehr vorsichtig in diesem Zusammenhang von einer "moralischen Verantwortung". Ob damit allerdings ein Umdenken im Konzern eingeleitet wird bleibt abzuwarten. Schlussendlich geht es um die unbeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der Diesel-Fahrzeuge. Rechtsanwalt Gerhart Baum, Bundesminister a.D. sowie Partner in der Kanzlei Baum Reiter & Collegen findet, dass die Dieselfahrzeugbesitzer derzeitig von allen Beteiligten allein gelassen würden. In der Tat: Sowohl die Politik als auch die Hersteller selbst kümmern sich nicht ausreichend um diejenigen, die nunmehr einen Schaden erlitten haben. Auf einen freiwilligen Schadenersatz durch VW sollten VW-Kunden nicht vertrauen.

Zunehmend verbraucherfreundliche Entwicklung der Rechtsprechung

Wer ein Fahrzeug besitzt, das unmittelbar von dem "Diesel-Abgasskandal" betroffen ist, hat erfolgsversprechende Möglichkeiten seine Rechte geltend zu machen. Es wurden bereits mehr als 200 verbraucherfreundliche Gerichtsurteile gefällt und die Tendenz steigt. Von mehreren Gerichten festgestellt, dass die Manipulation der Abgaswerte als sittenwidrige Schädigung mit Vorsatz zu werten ist. Auch den Tatbestand des Betruges sehen die Gerichte als erfüllt an. Den VW-Kunden steht daher Schadensersatz zu. Die Kaufverträge sind rückabzuwickeln. Rechtsanwalt Prof. Dr. Julius Reiter von der Kanzlei Baum Reiter & Collegen rät jedem Besitzer eines Diesel-Fahrzeugs, das vom Abgasskandal betroffen ist, zur umgehenden Geltendmachung von Ansprüchen. Die Kanzlei ist in zahlreichen Gerichtsverfahren involviert. Kürzlich konnte vor dem LG Gießen (Urteil v. 06. März 2018; AZ 2 O 448/17) ein Schadensersatzanspruch gegen VW erfolgreich durchgesetzt werden.

Unter Verdacht stehende Hersteller überprüfen die vollständige Dieselflotte

Der Diesel-Abgasskandal bezieht sich jedoch nicht allein auf VW. Auch BMW und Daimler sind in den Verdacht der Abgaswerte-Manipulation geraten und haben deshalb bereits die ersten Fahrzeuge im Zuge eines Rückrufs in entsprechende Werkstätten geordert. Selbstverständlich käme eine Geltendmachung von Ansprüche auch gegen diese Hersteller in Betracht Die Kanzlei Baum Reiter & Collegen aus Düsseldorf hat gemeinschaftlich mit der Kanzlei Gansel aus Berlin eigens eine Internetpräsenz mit der Domain www.diesel-verhandlung.de ins Leben gerufen, auf welcher allen deutschen Dieselfahrzeug-Besitzern Gelegenheit gegeben wird, sich zu vergewissern ob das eigene Fahrzeug betroffen ist und ob es Ansprüche gegen den Hersteller gibt.

Überdies bietet die Internetpräsenz auch die Möglichkeit, Fahrzeugfinanzierungen zu widerrufen. Dr. Timo Gansel als Gründer Kanzlei Gansel in Berlin empfiehlt dies ausdrücklich, da eine Kaufvertragsrückabwicklung in zahlreichen Fällen wirtschaftlich erheblich günstiger für den Fahrzeugbesitzer ist.

 

https://baum-reiter.de/vw-abgasskandal-wird-zum-diesel-abgasskandal/

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