Wie geht es weiter für Diesel-Fahrer?
Die Zeiten für Diesel-Fahrer sind alles andere als rosig. Nicht nur, dass wegen der Manipulation von Abgaswerten Vorwürfe gegen weitere Autohersteller laut werden, auch die Gefahr von Fahrverboten wird immer größer. Denn die von den Autoherstellern zur Verfügung gestellten Software-Updates werden nicht ausreichen, um Fahrverbote langfristig zu vermeiden. Doch welche Möglichkeiten bleiben VW-Kunden, um noch weiteren finanziellen Schaden abzuwenden?
Schadenersatz für VW-Kunden wird dank verbraucherfreundlicher Rechtsprechung immer wahrscheinlicher
Die Rechtsprechung der jüngsten Zeit macht VW-Fahren, deren Fahrzeuge vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind, Hoffnung. Denn in den letzten Wochen und Monaten sind mehr als 200 verbraucherfreundliche Urteile gegen VW, Audi und andere Autohersteller ergangen. Mehrere Landgerichte vertraten die Rechtsauffassung, dass eine Abgasmanipulation eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellt. Andere gingen sogar so weit, im Hinblick auf die Abgasmanipulationen den Tatbestand des Betruges als erfüllt anzusehen. Eine Rückabwicklung von Kaufverträgen ist daher theoretisch für viele VW-Fahrer möglich. Wer vom Diesel-Abgasskandal betroffen ist, sollte daher schnellstmöglich seine Ansprüche geltend machen. Der Schadenersatz für VW-Kunden sollte durch eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei eingeklagt werden.
Urteil mit Signalwirkung
Weitere Hersteller könnten vom Diesel-Abgasskandal betroffen sein
Doch es ist schon längst nicht nur der VW-Konzern, der den Verdacht der Abgasmanipulation auf sich gezogen hat. Auch die Hersteller Daimler und BMW mussten bereits in den sauren Apfel beißen und Fahrzeuge in ihre Werkstätten zurückrufen. Auch diese Hersteller müssen damit rechnen, dass Kunden gegen sie in Zukunft ihre Ansprüche geltend machen werden. Im März des Jahres 2018 gab es ein interessantes Urteil eines Landesgerichts mit Signalwirkung. Das Gericht stellte klar, dass der Hersteller, der einer Abgasmanipulation verdächtigt wird, beweisen muss, dass das fragliche Dieselfahrzeug die gesetzlichen Abgaswerte einhält und nicht mangelhaft ist. Es ist nicht der Kunde, der das Gegenteil vor Gericht nachweisen muss. Das macht die Beweisführung für Betroffene einfacher.
Deutsche Dieselfahrer unterschiedlicher Herstellermarken sollten sich daher gründlich darüber informieren, ob ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und ihre rechtlichen Ansprüche in dieser Angelegenheit prüfen lassen. Nicht nur VW-Kunden können Schadensersatz durchsetzen.. Auch die Ansprüche von Kunden anderer Autohersteller können möglicherweise geltend gemacht werden.
Wer ein finanziertes Fahrzeug in der Garage stehen hat, der sollte außerdem seine Widerrufsmöglichkeiten in Bezug auf das Auto prüfen lassen. Dies kann unabhängig von Hersteller oder Modell erfolgen. Hand in Hand mit dem Widerruf des Finanzierungsvertrages geht in den meisten Fällen eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Außerdem sollten Betroffene sich keinesfalls darauf verlassen, dass Fahrzeughersteller oder staatliche Stellen dafür sorgen, dass ihre finanziellen Schäden ausgeglichen werden. Vielmehr müssen betroffene Autofahrer selbst aktiv werden.
Wer noch Ansprüche gegen den VW Konzern geltend machen möchte, sollte diese spätestens bis zum 30. Juni 2018 bei www.diesel-verhandlung.de anmelden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die eigenen Ansprüche verjähren.
Lösungen vonseiten der Autoindustrie nicht in Sicht
Alle Diskussionen zum Thema Hardware-Nachrüstung der betroffenen Fahrzeuge haben bislang noch zu keinem Ergebnis geführt und die Fahrverbote stehen immer noch im Raum. Vom Diesel-Abgasskandal Betroffene sollten sich daher nicht allein darauf verlassen, dass Politik und Wirtschaft individuelle Lösungen für sie ausarbeiten, sondern selbstständig ihre Ansprüche geltend machen.
https://baum-reiter.de/vw-abgasskandal-wird-zum-diesel-abgasskandal/