Teure Diesel-Pkw von Porsche, VW und AUDI im Abgasskandal – Der HAHN-Chancencheck

Schadensersatzrecht
15.09.201767 Mal gelesen
Porsche ist – mit oder ohne eigenes Zutun – tief in den Abgasskandal um manipulierte Software verstrickt. Übel hat es Fahrer des aktuellen Cayenne mit V6 3,0L erwischt.

Porsche ist - mit oder ohne eigenes Zutun - tief in den Abgasskandal um manipulierte Software verstrickt. Übel hat es Fahrer des aktuellen Cayenne mit V6 3,0L erwischt. Hier gibt es eine offizielle Rückrufaktion und sogar einen Zulassungsstopp für bereits bestellte und noch nicht ausgelieferte Fahrzeuge. Rechtsanwalt Lars Murken-Flato begleitet für HAHN-Rechtsanwälte ein Erste-Hilfe-Portal für Opfer des Dieselskandals und betreut bereits über 100 Besitzer von Cayenne, Macan und Panamera - aber auch zahlreiche Modell von AUDI gehören in diesen Topf. Denn Hersteller des "Schummelmotors" ist nicht Porsche, sondern die Audi AG. Über die Manipulation beim V6 3,0l Diesel hinaus liegt der Verdacht sehr nahe, dass die illegale Abgassoftware auch bei anderen Versionen, z.B. beim V8 4,2l Diesel eingesetzt wurde.

"Beim Porsche der Schadstoffklasse 6 ist die Rückgabe des Fahrzeuges die beste Option, um den Dieselskandal schadlos zu überstehen. Die Nachrüstung ist ein erheblicher Eingriff. Niemand kann sagen, ob der Wagen danach sein Geld noch wert ist, wie sich die Preise für gebrauchte Porsche entwickeln und was nach dem Software-Update von Leistung und Lebensdauer eines betroffenen Porsche real übrig bleibt. Uns berichten bereits zahlreiche Mandanten, dass sich das Ansprechverhalten des Motors nach dem Update subjektiv stark verändert habe. Kunden, die ihren Porsche in Zahlung geben wollen, sagen uns, dass die Händler seit dem Dieselskandal massiv mit ihren Angeboten runtergehen".

Gute Chancen für Schadenersatz sieht der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auch für den 3,0 l Diesel, der z.B. im Porsche Macan verbaut ist. Hier gab es bereits Ende des Jahres eine Rückrufaktion wegen Problemen mit der Abgasreinigung. Was durch das Update verändert wird, ist dabei vielen gar nicht klar. "Es ist davon auszugehen, dass die Abgasreinigung nach diesem Update bereits bei 5 Grad Celsius und nicht erst ab ca. 17 Grad in vollem Umfang in Betrieb ist. Dies mag für verbesserte Abgaswerte sorgen, es besteht aber die Befürchtung, dass aufgrund der Thermofenster-Problematik, der Motor auf Dauer Schaden nimmt", so Rechtsanwalt Murken-Flato. Denn Berichten zufolge, sollte gerade das bisher enge Thermofenster dafür sorgen, dass der Motor geschützt wird. Je weiter die Temperaturen der angesaugten Luft vom Temperaturoptimum bei der Abgasreinigung abweichen, desto stärker besteht die Gefahr von Motorschäden durch Rückstände. Da das Optimum bei Zimmertemperaturen liegt, ist eine Reinigung bei viel niedrigeren Temperaturen problematisch. Immerhin hatten die Besitzer älterer Macan noch die Wahl, ob sie beim "freiwilligen" Rückruf mitmachen. Bei den jüngst zugelassenen Macan-Modellen wurde das Update bereits vor der Auslieferung aufgespielt - ohne die Zustimmung der neuen Besitzer zu erfragen.

Auf den Schäden, deren Ausmaß sich wahrscheinlich erst in den kommenden Monaten und Jahren zeigen wird, bleiben die Porsche-Kunden sitzen. HAHN Rechtsanwälte rät deshalb allen Betroffenen Sachmängelansprüche gegenüber dem Händler geltend zu machen, um sich gegen etwaige Schäden und den zu befürchtenden Wertverlust zu schützen. Daneben bestehen Ansprüche gegen Porsche, vor allem aber gegen die Audi AG, die den Skandalmotor hergestellt hat. Auch Audi-Fahrer mit Diesel-Fahrzeugen sollten deshalb darauf achten, ob ihr Motor betroffen ist. Denn bei den Porsche-Motoren handelt es sich letztlich nur um modifizierte Audi-Diesel, die z.B. im Modell Q7 von Audi verbaut wurden. Es steht zu befürchten, dass die Porsche Cayenne von der Politik als "Bauernopfer" dargeboten wurden, um wenigstens den Anschein zu erwecken, dass etwas unternommen werde, denn die Anzahl der betroffenen Porsche-Kunden ist im Verhältnis zu Audi begrenzt. Das ändert aber nichts daran, dass Audi-Besitzer mit den gleichen Motoren genauso betroffen sein können und schon wegen der Image-Probleme und drohenden Fahrverbote mit in den Strudel des Abgasskandals geraten.

Der Abgasskandal betrifft nach Meinung von HAHN-Rechtsanwälte ohnehin alle großen SUV, egal ob von Porsche, Audi oder VW, denn auch die 8-Zylindermodelle werden von Wertverlusten getroffen werden, auch wenn es eventuell keine Rückrufaktion gibt. Hier gilt das Gleiche wie auch bei den Mercedes Dieselmotoren OM 651 und OM 642: Die Dieseltechnologie unterliegt aktuell einem enormen Image-Verlust, und geht es nach der Rechnung der Hersteller, sollen am besten die Autobesitzer die Zeche zahlen. Der jetzt auch durch Porsche/Audi mitverursachte allgemeine Wertverlust durch die Rufzerstörung der Diesel-Technologie wird noch für Jahre ein Thema bleiben. Murken-Fato: "Hier sind alle Modelle betroffen. Alle Diesel-Porsche könnten sich schon bald zu Ladenhütern entwickeln, zumal damit zu rechnen ist, dass die zahlreichen Ermittlungen und Untersuchungen, die von verschiedener Seite laufen, in den kommenden Monaten noch einiges zu Tage fördern werden".

Betroffenen Kunden steht eine ganze Bandbreite an rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung. Die Volkswagen AG wurde bereits wegen "vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung" nach §826 des Bürgerlichen Gesetzbuches von verschiedenen Gerichten zum Schadenersatz verurteilt, weil in den Motoren illegale Abschaltvorrichtungen verbaut wurden. Nichts anderes kann für Porsche bzw. Audi gelten. Auch von den Händlern kann im Rahmen der Garantie oder der gesetzlichen Gewährleistung Schadenersatz verlangt werden. Das häufig bemühte Argument, man könne den Sachmangel durch ein "Update" beseitigen zählt nach Ansicht von HAHN Rechtsanwälte nicht, denn wie bereits beschrieben holt man sich damit nur noch mehr Probleme "ins Auto" und dies ist den Kunden nach Recht und Gesetz nicht zumutbar, so dass sie weder verpflichtet sind, ein Update vornehmen zu lassen, noch sich auf diesen Weg verweisen lassen müssen. Dies haben zahlreiche Gerichte beim VW-Skandal bereits bestätigt, auch wenn hierzu unterschiedliche Ansichten vertreten werden.

Schadenersatz bedeutet, dass dem Kunden der gezahlte Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs zu erstatten ist. Gefahrene Kilometer werden über den sog. Nutzungsersatz abgegolten. Der Schadenersatzanspruch der sich nach dieser Berechnungsformel ergibt, ist in der Regel deutlich höher als der Gebrauchtwagenwert des Wagens. Ausnahmen können dabei Fahrzeuge bilden, die bereits sehr viele Kilometer gelaufen sind. Bei Fahrzeugen die eine Kilometerleistung von 200.000 Kilometern und mehr aufweisen, muss man genau hinschauen, ob sich ein Schadenersatzbegehren noch lohnt.

Eine lohnenswerte Alternative kann sich ergeben, wenn das Fahrzeug finanziert wurde: Wird zugleich mit dem Kaufvertrag auch die Finanzierung vom Händler angeboten, so spricht der Jurist von einer "wirtschaftlichen Einheit" des Kaufvertrags mit dem Kreditvertrag. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Finanzierung von einer Herstellerbank, wie z.B. der VW-Bank, oder einer anderen Bank angeboten wird. Entscheidend ist, dass der Händler Kauf und Finanzierung "aus einer Hand" anbietet. Die dann gegebene "wirtschaftliche Einheit" hat zur Folge, dass der Widerruf des Darlehensvertrags dazu führt, dass der Kunde auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden ist. Der Kauf des Autos und die dazugehörige Finanzierung können so auch Jahre nach dem Erwerb rückabgewickelt werden.

Betroffen sind auch Porsche und Audi. Sollte der Darlehensnehmer falsch oder nicht ausreichend belehrt worden sein, kann der komplette Vertrag schon aus diesem Grunde rückabgewickelt werden. Der besondere Clou dabei: Bei Verträgen ab 2014 entfällt dabei unter Umständen sogar die Anrechnung des bisherigen Nutzens durch den Fahrzeugeigentümer.

HAHN Rechtsanwälte empfiehlt angesichts der komplexen Ausgangslage und der zahlreichen rechtlichen Optionen, einen kostenfreien Erstcheck durch die Experten und Fachanwälte von HAHN.

Der kostenfreie HAHN-Chancencheck bezieht sich auf 3 Punkte:

  • Prüfung der technischen Betroffenheit Ihres Modells und der konkreten rechtlichen Möglichkeiten

  • Deckungsabfrage und entsprechende Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

  • Prüfung der vorliegenden Widerrufsbelehrung bei einer Finanzierung

  • Der kostenlose Service der HAHN-Experten kann u.a. auf www.wertverlust-diesel.de in Anspruch genommen werden.