Kfz-Haftpflichtversicherung: Rückstufungsschaden in der Kaskoversicherung ist von Haftpflichtversicherung des Schädigers zu ersetzen

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
05.09.20062905 Mal gelesen

Nimmt ein Geschädigter nach einem Autounfall seine Kfz-Kaskoversicherung in Anspruch, steigen seine Beiträge, da er in eine ungünstigere Schadensfreiheitsklasse eingestuft wird.

Grundsätzlich kann der Geschädigte in diesem Fall von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verlangen, den Prämiennachteil ebenfalls zu ersetzen. Verschiedene Gerichte hatten jedoch angenommen, dass dies nicht gilt, wenn der Geschädigte für den Unfall zum Teil mitverantwortlich ist.

Dem hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun einen Riegel vorgeschoben und die Rechte des Unfallgeschädigten gestärkt. Auch bei anteiliger Schadensverursachung muss demnach die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners den Höherstufungsschaden in der Kaskoversicherung ersetzen. Die Ersatzpflicht ist dabei allerdings auf die gegnerische Haftungsquote beschränkt.

Quelle: BGH, Urt. v. 25.04.2006, Aktenzeichen: VI ZR 36/05

Dr. Finzel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht