OLG Hamm: Wegen eines "Luftgitarrenspieles" Schadensersatz zahlen? RA Sagsöz, Bonn

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
07.05.2010673 Mal gelesen

Ein Urteil zum Schmunzeln. Das Geschehen ereignete sich auf einer Hochzeitsfeier:

Zwei Luftgitarristen sorgten für Unterhaltung, einer  (der Schwergewichtige) der Beiden verlor das Gleichgewicht und fiel anschließend ungebremst auf den Kollegen, Resultat Beinbruch!

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm musste nun in letzter Instanz entscheiden, ob der Schwergewichtige für diesen Sturz haftbar zu machen war. Der verweigerte die Zahlung und berief sich darauf, dass es sich um eine Tanzveranstaltung gehandelt habe. Der Luftgitarrenunfall könne somit auch keine Haftung auslösen.

Das OLG Hamm sah das anders - Danach ist Luftgitarre keine Tanzform. Es ist daher auch nicht vergleichbar mit üblichem Tanzen in Gesellschaft.  Wer Luftgitarre spielt und dabei besondere Figuren in der Nähe anderer Luftgitarrenspieler ausführt, muss erhöhte Anforderungen im Hinblick auf seinen Gleichgewichtssinn beachten. Der Beklagte hatte daher den Schaden zu tragen!

(OLG Hamm - 9 U 230 / 08)

RA Sagsöz /Bonn