Zertifikate: Welche Erfolgsaussichten haben Schadensersatzklagen gegen Anlageberater?

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
29.11.2009876 Mal gelesen

Nach der Pleite der Lehman - Bank haben viele Anleger erkannt, dass ihnen auch von ihren Anlageberatern in umfangreichen Maße Zertifikate verkauft worden sind. Dabei war ihnen im Rahmen der Verkaufsgespräche oftmals gar nicht bewusst, dass sie solche Zertifikate in den Bestand gekauft haben; geschweige denn, dass sie in Kenntnis über die Funktionsweise dieser Anlageprodukte ordnungsgemäß aufgeklärt worden sind.

Es ist in den meisten Fällen im Rahmen der Beratung und Vermittlung von Zertifikaten an Anleger die vom Deutschen Derivate Verband aufgestellten Fragekriterien beim Verkauf von Zertifikaten durch den Vertrieb nicht eingehalten worden sind.
 
Allein dies stellt keine anlegergerechte Beratung dar, sodass eine Rückabwicklung der Kapitalanlage aus diesem Grunde schon in Betracht kommt.
 
Daneben sind die Anleger auch oft nicht über die Rückvergütungen aufgeklärt worden, die die Berater von den Initiatoren der Zertifikate erhalten haben. Dazu sind die Berater aber nach der Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verpflichtet. Hieraus ergibt sich eine weitere Aufklärungspflichtverletzung, die zur Rückabwicklung der Kapitalanlage berechtigen kann. Dies gilt im Übrigen sogar für hausinterne Produkte der Bank, bei denen die Bank eine Gewinnmarge hat. Auch hierüber muss etwa der Bankberater aufklären.
 
Im Ergebnis sind die Möglichkeiten von Anlegern, die in Zertifikate investiert haben, in der Regel gut, soweit die obigen Kriterien im Rahmen des Vertriebs der Kapitalanlage nicht eingehalten worden sind.
 
Für eine entsprechende Beratung stehe ich Ihnen bundesweit zur Verfügung.
 
Matthias W. Kroll, LL.M., Rechtsanwalt, Master of Insurance Law
 
Leiter des Fachausschusses XIV "Finanzdienstleistungs- und Versicherungsrecht"
der DASV Deutschen Anwalt- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
 
Dr. Nietsch & Kroll Rechtsanwälte
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