Widerspruch gegenüber Lebensversicherung bringt Ersparnis

Widerspruch gegenüber Lebensversicherung bringt Ersparnis
23.12.2016127 Mal gelesen
Eine alte Lebensversicherung kann eine Last sein. Doch ein Ausweg besteht: Tausende Verbraucher sind noch Jahre später zum Widerspruch berechtigt. So kann ohne Verluste aus der alten Verbindlichkeit ausgestiegen werden.

Widerspruchsrecht bei Lebensversicherung besteht noch nach Jahren

Viele Lebensversicherungen in Deutschland befinden sich in der Bredouille. Selbstverschuldet müssen die Finanzdienstleister einen rechtlichen Nachteil hinnehmen. Für die Kunden jedoch ist es ein Vorteil: Jahre nach Vertragsschluss besteht das Widerspruchsrecht für tausende Verbraucher noch immer. 60% derjenigen, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, sind betroffen. Grundsätzlich unterliegt das Widerspruchsrecht einer Frist. Weil die Lebensversicherung in besagtem Zeitraum jedoch fehlerhafte Dokumente nutzte, setzte diese Frist nicht ein. Der Widerspruch ist deswegen "ewig" möglich. Unverhofft und unwissend befinden sich viele Verbraucher in Deutschland in dieser attraktiven Lage. Mit dem Widerspruchsrecht sind einige Möglichkeiten verbunden, die nicht unterschätzt werden sollten.

Fast jede Lebensversicherung missachtete gesetzliches Gebot

Für die Berechtigung, den Widerspruch "ewig" ausüben zu können, bedarf es grundsätzlich einer Voraussetzung: Die jeweilige Lebensversicherung muss eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung genutzt haben. Jeder Verbraucher ist von seiner Lebensversicherung bei Vertragsschluss zu belehren. Gegenstand dieser Belehrung ist das Widerspruchsrecht; über das soll der Verbraucher in vollem Umfang aufgeklärt werden. Der Gesetzgeber hat an diese Belehrung gewisse Anforderungen gestellt, vor allem bezüglich Deutlichkeit, Verständlichkeit und Form. Nahezu jede Lebensversicherung missachtete diese Anforderungen und nutzte mangelhafte Widerspruchsbelehrungen. Standardmäßig wurden Dokumente verwendet, in denen beispielsweise Formerfordernisse der Widerspruchserklärung verschwiegen wurden oder in denen drucktechnische Hervorhebungen fehlten. Derartige Ungereimtheiten sah der BGH als Fehler an und sprach den Verbrauchern das "ewige" Widerspruchsrecht zu.

Trennung von alter Lebensversicherung sinnvoll und effizient

Der "ewige" Widerspruch dient der Beendigung des Versicherungsvertrages. Sich von der eigenen, alten Lebensversicherung zu trennen, ist auch sinnvoll. Die alten Verträge und Tarife entsprechen den heutigen Möglichkeiten nicht ansatzweise. Seit Vertragsschluss hat sich viel getan auf dem Finanzmarkt - eine Weltwirtschaftskrise - später wird anders Vorsorge betrieben. Die Anlagemöglichkeiten sind vielfältiger und sicherer geworden, die Verbraucher stärker sensibilisiert. Eine alte Lebensversicherung stellt im Regelfall eine Last dar, derer sich entledigt werden kann. Nachteile der Altverträge, wie beispielsweise das Policenmodell, sind sicheres Indiz für die Ineffizienz. Mittels Widerspruch kann eine Trennung davon herbeigeführt und dadurch effektive Finanzvorsorge betrieben werden.

Widerspruch statt Rückkaufswert

Zur Beendigung des Versicherungsverhältnises kann auch die Kündigung dienen, mag eingewandt werden. Jedoch ist der Widerspruch im Vergleich zur Kündigung stark vorzugswürdig. Bei einer Kündigung zahlt die Lebensversicherung lediglich den sogenannten Rückkaufswert an den Kunden zurück. Das ist häufig nur ein Teil der eigentlich angesparten Summe.

Beim Widerspruch hingegen wird der ganze Vertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher erhält nebst kleinen Abzügen alle eingezahlten Beiträge zurück. Wer zum "ewigen" Widerspruch berechtigt ist, sollte diesen auch ausüben.

Werdermann | von Rüden bietet kostenlose Erstberatung zum Widerspruch

Ob das Widerspruchsrecht im Einzelnen besteht oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Prinzipiell könnte jeder, der zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, betroffen sein. Eine professionelle Begutachtung des Sachverhalts ist jedoch zwingend erforderlich. Unsere Experten der Kanzlei Werdermann | von Rüden stehen zu einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung. Die langjährige Erfahrung und ein geschulter Blick ermöglichen eine fundierte Einschätzung der Lage. Zudem erhalten Betroffene einen Ausblick auf ihre Möglichkeiten.

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 770) zur Verfügung!