Fehlerhafte Belehrungen über das Widerspruchsrecht bei der Provinzial

Fehlerhafte Belehrungen über das Widerspruchsrecht bei der Provinzial
15.11.2016191 Mal gelesen
Nutzen Sie noch heute Ihr bestehendes Widerspruchsrecht, um sich von Ihrem nachteiligen Lebensversicherungsvertrag bei der Provinzial zu lösen! Nehmen Sie hierfür die kostenlose Erstberatung der Kanzlei Werdermann I von Rüden in Anspruch.

Hohe Ersparnis durch Widerspruch bei der Provinzial

Versicherungsnehmer der Provinzial, die im Zeitraum vom 29. Juli 1994 bis zum 31. Dezember 2007 eine Renten- oder Lebensversicherung nach dem Policenmodell bei der Provinzial abgeschlossen haben, können diesem Vertrag auch heute noch widersprechen. Denn genau wie Kreditinstitute bei Abschluss eines Darlehensvertrages, sind auch Versicherungsgeber wie die Provinzial dazu verpflichtet über ein bestehendes Widerspruchsrecht zu belehren. Fehlt es an einer solchen Widerspruchsbelehrung oder ist diese fehlerhaft, so kann ein Widerspruch heute noch erklärt werden. Schätzungsweise besteht für mehr als die Hälfte aller Versicherungsnehmer immer noch dieses "ewige" Widerspruchsrecht.


Widerspruch birgt Chance auf hohe Ersparnis

Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen von großen europäischen Versicherungen wie der Provinzial wurden häufig mit einem Inaussichtstellen großer Renditen in den Folgejahren verkauft. Aufgrund des turbulenten Aktienmarktes und niedrigen Zinsen sind diese allerdings nicht erfolgt. Eine Kündigung einer solchen Versicherung ist wirtschaftlich dennoch nicht zu empfehlen. Ein möglicher Widerspruch kann sich hingegen mehr als lohnen! Ist eine Widerruf seitens des Versicherungsnehmers erfolgt, hat dies zur Folge, dass die Versicherung auch die Abschluss - und Verwaltungskosten erstatten muss. Zudem hat der Versicherungsgeber die vom Versicherungsnehmer eingezahlten Prämien entsprechend der gezogenen Nutzungen zu verzinsen. Der Widerruf Ihres Versicherungsvertrages bietet Ihnen also einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil.


Erhebliche Vertragsdetails wurden verschwiegen

Grundlage für dieses eben erläuterte Vorgehen ist, dass die Provinzial ihre Versicherungsnehmer nur unzureichend über deren Widerspruchsrechte belehrt hat, obwohl Verbraucher grundsätzliche einwandfrei und unmissverständlich über die eigenen Rechte aufgeklärt werden müssen! Die in den Jahren 1994 bis 2007 verwendeten Widerspruchsbelehrungen, entsprechen oft bereits aufgrund der äußeren Gestaltung nicht den gesetzlichen Anforderungen. Doch auch inhaltliche Defizite sind bei einem genauen Blick in unzähligen Fällen festzustellen. So wurde der Versicherungsnehmer beispielsweise nicht darüber belehrt, in welcher Form der Widerspruch zu erheben ist. Dieses Vorgehen entspricht jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen. Des Weiteren werden in Belehrungstexten häufig für den Versicherungsnehmer ungenaue Formulierungen bzgl. der Widerspruchsfrist genutzt.


Widerspruch jetzt mit Werdermann I von Rüden durchsetzen!

Die verwendeten Widerspruchsbelehrungen der Versicherungsverträge der Provinzial von 1994 bis 2007 weisen eine Vielzahl von Fehlern in unzähligen Varianten auf. Deswegen bedarf es einer genauen und individuellen Prüfung Ihrer Widerspruchsbelehrung. Eine umfassende juristische Bewertung der Belehrung vermeidet unnötige Überraschungen und ist unumgänglich. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Werdermann I von Rüden bieten Ihnen dafür eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an!

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,

  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,

  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 77 11) zur Verfügung!