Rechtsschutzversicherung

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
21.03.2016524 Mal gelesen
Eine Rechtsschutzversicherung ist kein Freibrief für einen kostenlosen Rechtsstreit. Es gibt viel zu beachten, insbesondere wenn es um erhoffte Deckungszusagen geht.

Eine Rechtsschutzversicherung ist kein Freibrief für einen kostenlosen Rechtsstreit. Es gibt viel zu beachten,  insbesondere wenn es um erhoffte Deckungszusagen geht.

Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt, der sollte die Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufmerksam lesen, denn hier geht es mitunter auch um Wartezeiten, die beachtet werden müssen. In der Praxis heißt das: Wenn nach dem Abschluss z.B. eine dreimonatige Wartezeit gilt, dann sind Versicherte in den ersten drei Monaten grundsätzlich nicht geschützt. Es erfolgt dann keine Kostenübernahme. Ausnahmen können hier aber je nach Vertrag für reine Beratungsgespräche oder einzelne Bereiche des Rechtschutzes bestehen.

Unabhängig von der Vereinbarung einer Wartezeit gilt allgemein, dass Versicherungsschutz nicht für solche Rechtsschutzfälle gewährt wird, die bereits vor Abschluss des Vertrages eingetreten sind. Bereits aber die Definition in den Versicherungsbedingungen, ab wann ein Rechtschutzfall vorliegt, ist nicht immer einfach zu verstehen, zumal zwischen verschiedenen Arten des Rechtsschutzes unterschieden wird. Nicht selten gibt es hier auch Streit mit den Versicherern, die in solchen Fällen dazu neigen, den Versicherungsfall möglichst früh und damit häufig bereits vor Vertragsabschluss anzunehmen. Tritt der Versicherungsfall schon zu dem Zeitpunkt ein, zu dem falsche Angaben bei Abschluss eines Vertrages gemacht wu rden, oder ist in dem Zeitpunkt - oft viele Jahre später - in dem der Vertragspartner dies entdeckt und deshalb Leistungen verweigert oder den Vertrag anficht? In dieser Situation kann nur ein im Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt, der auch die einschlägige Rechtsprechung kennt, weiterhelfen und ggfls. doch noch den Anspruch auf Rechtsschutz durchsetzen.

Ein weiterer Diskussionspunkt sind schließlich die vielfältigen Ausschlüsse im Vertrag. Häufig sind besonders risikobehaftete und streitanfällige Bereiche vom Rechtsschutz ausgenommen. Die Bedingungen der verschiedenen Versicherer sind hier jedoch nicht einheitlich und insbesondere auch nicht immer in allen Punkten wirksam. Schon kleine Änderungen in der Formulierung können hier den Unterschied machen, ob Rechtsschutz zu gewähren ist oder nicht.

Rechtsschutzversicherungen sollten zudem immer auf die aktuellen Lebensumstände angepasst werden - und zwar rechtzeitig, denn auch für Änderungen können wieder Wartezeiten gelten.

Rechtsanwalt Dr. Maubach informiert rund um alle Fragen zur Rechtschutzversicherung und steht für eine Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.