Für Rechtsschutzversicherungen bringt die VW Abgasaffäre viel Arbeit mit sich. Sehr viele Autofahrer, die sich wehren wollen, sind froh, dass sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung oder eine Vertragsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und dass diese unproblematisch den Fall übernimmt.
Doch manche der betroffenen Dieselbesitzer stoßen auf ein unerwartetes Hindernis: Sie werden nach einer Anfrage von ihrer Rechtsschutzversicherung informiert, dass leider nicht weitergeholfen werden könne. Fahrzeugbesitzer, denen entsprechendes wiederfahren ist, haben dies den Anwälten der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer berichtet. In solchen Fällen sollten die Autobesitzer anwaltlich prüfen lassen, ob die Versicherung zu Recht ablehnt oder nicht. Denn in der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass Nachhaken sich lohnen kann.
Es handelt sich beim VW Abgasskandal zwar um einen großen Schadensfall für die Versicherungen. Doch bei der Frage, ob die Rechtsschutzversicherung den Autofahrer beistehen muss oder nicht, kommt es auf handfeste Kriterien an: Was steht im relevanten Vertrag der Verkehrsrechtsschutz- oder der Vertragsrechtsschutzversicherung? Was ist mitversichert? Wurde der Vertrag vor dem Autokauf abgeschlossen?
Autobesitzer, die sich mit einer Absage ihrer Rechtschutzversicherung nicht einfach abfinden möchten, sollten sich Klarheit verschaffen. Denn wenn diese - für viele Fahrzeugbesitzer sehr wichtige - Frage geklärt ist, dann können sich die Betroffenen sich auf die eigentlichen Rechtsfragen der VW Abgasaffäre konzentrieren: Was kann von Händlern und Autobauer verlangt werden?
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 3
77933 Lahr / Schwarzwald
Telefon: 07821 / 92 37 68 0
Fax: 07821 / 92 37 68 889
www.vw-schaden.de